Verständlich erklärt: Wer darf ein Unternehmen vertreten, was heißt Einzel- oder Gesamtvertretung, was ist Prokura – und was steckt hinter „Geschäften mit sich selbst“?
Zeichnungsberechtigt ist, wer ein Unternehmen rechtsverbindlich vertreten und in dessen Namen unterschreiben darf. Wer das ist, steht im Handelsregister.
WeiterlesenOb eine Unterschrift allein genügt oder eine zweite Person nötig ist, entscheidet die Vertretungsregelung im Handelsregister.
Weiterlesen§ 181 BGB verbietet grundsätzlich, dass ein Vertreter ein Geschäft „mit sich selbst“ abschließt. Eine Befreiung hebt dieses Verbot auf.
WeiterlesenDie Prokura ist eine gesetzlich geregelte, besonders weitreichende Vollmacht – aber sie kann eingeschränkt und an gemeinsames Handeln gebunden sein.
WeiterlesenDer Geschäftsführer ist gesetzlicher Vertreter der GmbH. Der genaue Umfang ergibt sich aus der Vertretungsregelung im Handelsregister.
WeiterlesenDie auf zeichnungsberechtigt.de dargestellten Informationen beruhen auf Daten, die zum jeweils angegebenen Stand aus dem Handelsregister übernommen wurden. Sie dienen ausschließlich der allgemeinen Information und ersetzen keinen amtlichen Handelsregisterauszug. Trotz sorgfältiger Aufbereitung übernehmen wir keine Gewähr für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Angaben. Eine rechtsverbindliche Auskunft über die Vertretungsbefugnis erteilt ausschließlich das Handelsregister; maßgeblich ist stets dessen aktueller Inhalt.