Vertretung der GmbH durch den Geschäftsführer
Der Geschäftsführer ist gesetzlicher Vertreter der GmbH. Der genaue Umfang ergibt sich aus der Vertretungsregelung im Handelsregister.
Gesetzliche Vertretung
Die GmbH handelt durch ihre Geschäftsführer. Ist nur einer bestellt, vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere bestellt, gilt im Zweifel Gesamtvertretung – sofern das Register nichts anderes bestimmt.
Abweichende Regelungen
Häufig wird Einzelvertretung eingeräumt oder eine Befreiung von § 181 BGB erteilt. Solche Abweichungen sind eintragungspflichtig und stehen als „Allgemeine Vertretungsregelung“ im Register.
So prüfen Sie es
Suchen Sie das Unternehmen auf zeichnungsberechtigt.de. Sie sehen die aktiven Geschäftsführer, ihren Vertretungsumfang und den Stand des Registers – plus die wörtliche allgemeine Vertretungsregelung.
Häufige Fragen
Was gilt, wenn nichts Besonderes eingetragen ist?
Dann gilt die gesetzliche Regel: ein Geschäftsführer allein, mehrere gemeinsam.
Bindet die Unterschrift eines abberufenen Geschäftsführers?
Nach Abberufung und deren Eintragung nicht mehr. Achten Sie auf den aktuellen Registerstand.
Konkret prüfen, wer unterschreiben darf
Suchen Sie das Unternehmen und sehen Sie die aktuell zeichnungsberechtigten Personen mit Umfang der Vertretung.
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