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Vertretung der GmbH durch den Geschäftsführer

Der Geschäftsführer ist gesetzlicher Vertreter der GmbH. Der genaue Umfang ergibt sich aus der Vertretungsregelung im Handelsregister.

Gesetzliche Vertretung

Die GmbH handelt durch ihre Geschäftsführer. Ist nur einer bestellt, vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere bestellt, gilt im Zweifel Gesamtvertretung – sofern das Register nichts anderes bestimmt.

Abweichende Regelungen

Häufig wird Einzelvertretung eingeräumt oder eine Befreiung von § 181 BGB erteilt. Solche Abweichungen sind eintragungspflichtig und stehen als „Allgemeine Vertretungsregelung“ im Register.

So prüfen Sie es

Suchen Sie das Unternehmen auf zeichnungsberechtigt.de. Sie sehen die aktiven Geschäftsführer, ihren Vertretungsumfang und den Stand des Registers – plus die wörtliche allgemeine Vertretungsregelung.

Häufige Fragen

Was gilt, wenn nichts Besonderes eingetragen ist?

Dann gilt die gesetzliche Regel: ein Geschäftsführer allein, mehrere gemeinsam.

Bindet die Unterschrift eines abberufenen Geschäftsführers?

Nach Abberufung und deren Eintragung nicht mehr. Achten Sie auf den aktuellen Registerstand.

Konkret prüfen, wer unterschreiben darf

Suchen Sie das Unternehmen und sehen Sie die aktuell zeichnungsberechtigten Personen mit Umfang der Vertretung.

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Rechtlicher Hinweis

Die auf zeichnungsberechtigt.de dargestellten Informationen beruhen auf Daten, die zum jeweils angegebenen Stand aus dem Handelsregister übernommen wurden. Sie dienen ausschließlich der allgemeinen Information und ersetzen keinen amtlichen Handelsregisterauszug. Trotz sorgfältiger Aufbereitung übernehmen wir keine Gewähr für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Angaben. Eine rechtsverbindliche Auskunft über die Vertretungsbefugnis erteilt ausschließlich das Handelsregister; maßgeblich ist stets dessen aktueller Inhalt.