Einzelvertretung und Gesamtvertretung – der Unterschied
Ob eine Unterschrift allein genügt oder eine zweite Person nötig ist, entscheidet die Vertretungsregelung im Handelsregister.
Einzelvertretung
Bei Einzelvertretung darf die Person das Unternehmen allein binden. Ihre Unterschrift genügt, um einen Vertrag wirksam abzuschließen.
Gesamtvertretung
Bei Gesamtvertretung ist eine Erklärung nur wirksam, wenn mehrere Berechtigte gemeinsam handeln – etwa zwei Geschäftsführer zusammen oder ein Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen (sog. gemischte Gesamtvertretung).
Praxis-Tipp
Steht im Register „gemeinsam mit einem weiteren Geschäftsführer oder einem Prokuristen“, sollten Verträge entsprechend von zwei Personen unterzeichnet werden. Prüfen Sie die konkrete Regelung immer am aktuellen Registerstand.
Häufige Fragen
Was ist gemischte Gesamtvertretung?
Eine Kombination, bei der ein Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertritt. Beide zusammen können die Gesellschaft binden, jeder allein nicht.
Kann eine Person einzeln- und gleichzeitig gesamtvertretungsberechtigt sein?
Ja, das Register kann einer Person Einzelvertretung einräumen, während für andere Gesamtvertretung gilt. Maßgeblich ist die jeweilige Eintragung.
Konkret prüfen, wer unterschreiben darf
Suchen Sie das Unternehmen und sehen Sie die aktuell zeichnungsberechtigten Personen mit Umfang der Vertretung.
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