zeichnungsberechtigt.de

Einzelvertretung und Gesamtvertretung – der Unterschied

Ob eine Unterschrift allein genügt oder eine zweite Person nötig ist, entscheidet die Vertretungsregelung im Handelsregister.

Einzelvertretung

Bei Einzelvertretung darf die Person das Unternehmen allein binden. Ihre Unterschrift genügt, um einen Vertrag wirksam abzuschließen.

Gesamtvertretung

Bei Gesamtvertretung ist eine Erklärung nur wirksam, wenn mehrere Berechtigte gemeinsam handeln – etwa zwei Geschäftsführer zusammen oder ein Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen (sog. gemischte Gesamtvertretung).

Praxis-Tipp

Steht im Register „gemeinsam mit einem weiteren Geschäftsführer oder einem Prokuristen“, sollten Verträge entsprechend von zwei Personen unterzeichnet werden. Prüfen Sie die konkrete Regelung immer am aktuellen Registerstand.

Häufige Fragen

Was ist gemischte Gesamtvertretung?

Eine Kombination, bei der ein Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertritt. Beide zusammen können die Gesellschaft binden, jeder allein nicht.

Kann eine Person einzeln- und gleichzeitig gesamtvertretungsberechtigt sein?

Ja, das Register kann einer Person Einzelvertretung einräumen, während für andere Gesamtvertretung gilt. Maßgeblich ist die jeweilige Eintragung.

Konkret prüfen, wer unterschreiben darf

Suchen Sie das Unternehmen und sehen Sie die aktuell zeichnungsberechtigten Personen mit Umfang der Vertretung.

Firma prüfen

Passende Themen

Rechtlicher Hinweis

Die auf zeichnungsberechtigt.de dargestellten Informationen beruhen auf Daten, die zum jeweils angegebenen Stand aus dem Handelsregister übernommen wurden. Sie dienen ausschließlich der allgemeinen Information und ersetzen keinen amtlichen Handelsregisterauszug. Trotz sorgfältiger Aufbereitung übernehmen wir keine Gewähr für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Angaben. Eine rechtsverbindliche Auskunft über die Vertretungsbefugnis erteilt ausschließlich das Handelsregister; maßgeblich ist stets dessen aktueller Inhalt.