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Was bedeutet „zeichnungsberechtigt“?

Zeichnungsberechtigt ist, wer ein Unternehmen rechtsverbindlich vertreten und in dessen Namen unterschreiben darf. Wer das ist, steht im Handelsregister.

Kurz erklärt

„Zeichnen“ ist der juristische Begriff für „unterschreiben“. Zeichnungsberechtigt ist also, wer mit seiner Unterschrift Rechte und Pflichten für das Unternehmen begründen kann – etwa einen Vertrag wirksam abschließen. Nicht jede Person im Unternehmen kann das: Nur die im Register eingetragenen Organe und Bevollmächtigten binden die Gesellschaft.

Wer ist typischerweise zeichnungsberechtigt?

  • Geschäftsführer (GmbH) und Vorstände (AG) als gesetzliche Vertreter
  • Inhaber beim eingetragenen Kaufmann (e.K.)
  • Persönlich haftende Gesellschafter bei OHG/KG
  • Prokuristen auf Grundlage einer erteilten Prokura

Der Umfang kann unterschiedlich sein – von Einzelvertretung bis zu eingeschränkter Gesamtprokura.

Warum ist das für Verträge wichtig?

Unterschreibt jemand, der nicht (allein) vertretungsberechtigt ist, kann der Vertrag schwebend unwirksam sein. Vor Vertragsschluss lohnt daher ein Blick ins Register: Ist die Person eingetragen? Darf sie allein unterschreiben oder nur gemeinsam mit einer weiteren Person?

Häufige Fragen

Ist „zeichnungsberechtigt“ dasselbe wie „vertretungsberechtigt“?

Umgangssprachlich ja. Vertretungsberechtigung ist der rechtliche Oberbegriff; die Zeichnungsberechtigung ist die Befugnis, diese Vertretung durch Unterschrift auszuüben.

Wo sehe ich, wer zeichnungsberechtigt ist?

Im Handelsregister. Auf zeichnungsberechtigt.de finden Sie die aktuell eingetragenen Personen samt Umfang der Vertretung pro Unternehmen.

Konkret prüfen, wer unterschreiben darf

Suchen Sie das Unternehmen und sehen Sie die aktuell zeichnungsberechtigten Personen mit Umfang der Vertretung.

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Rechtlicher Hinweis

Die auf zeichnungsberechtigt.de dargestellten Informationen beruhen auf Daten, die zum jeweils angegebenen Stand aus dem Handelsregister übernommen wurden. Sie dienen ausschließlich der allgemeinen Information und ersetzen keinen amtlichen Handelsregisterauszug. Trotz sorgfältiger Aufbereitung übernehmen wir keine Gewähr für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Angaben. Eine rechtsverbindliche Auskunft über die Vertretungsbefugnis erteilt ausschließlich das Handelsregister; maßgeblich ist stets dessen aktueller Inhalt.