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Zimmer Hochbau - Tiefbau GmbH
Zeichnungsberechtigte ↓
aktiv im Register GmbH

Zimmer Hochbau - Tiefbau GmbH

Bahnhofstraße 7, 66879 Steinwenden · Amtsgericht Zweibrücken · HRB 11449

Stand der Registerdaten
26.05.2025

Allgemeine Vertretungsregelung

Von Amts wegen gem. § 384 Abs. 2 FamFG eingetragen: Die Gesellschaft wird durch den/die Liquidator/en vertreten.

Wörtlich aus der aktuellsten Registereintragung übernommen (Stand 26.05.2025).

Was gilt konkret?

Nach der allgemeinen Vertretungsregelung vertreten die 2 eingetragenen Geschäftsführer die Gesellschaft gemeinsam (zwei Geschäftsführer zusammen oder ein Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen); eine abweichende Einzelbefugnis ist nicht eingetragen.

Zusammenfassung auf Basis der Registerangaben. Eine ausführlichere Erläuterung wird erstellt …

Zeichnungsberechtigte Personen

5 aktuell im Register eingetragene Vertreter · Stand 26.05.2025

Geschäftsführung gesetzliche Vertreter · 2
MK

Michael Knijnenburg

Geschäftsführer

geb. 1961 · Steinwenden · bestellt am 23.01.2008

UT

Udo Trinkaus

Geschäftsführer

geb. 1968 · Steinwenden · bestellt am 05.01.2021

Gesamtvertretung
Bedeutet: Vertritt die Gesellschaft nur gemeinsam mit einer weiteren berechtigten Person.
Prokura rechtsgeschäftliche Vollmacht · 2
UT

Udo Trinkaus

Prokurist

geb. 1968 · Steinwenden · bestellt am 11.01.2021

Gesamtprokura
Bedeutet: Prokura ist eine weitreichende Handlungsvollmacht. Genauer Umfang: siehe allgemeine Vertretungsregelung.
OZ

Oliver Zimmer

Prokurist

geb. 1988 · Steinwenden · bestellt am 05.01.2021

Bedeutet: Prokura ist eine weitreichende Handlungsvollmacht. Genauer Umfang: siehe allgemeine Vertretungsregelung.
Liquidation Abwicklung der Gesellschaft · 1
MK

Michael Knijnenburg

Liquidator

geb. 1961 · Steinwenden · bestellt am 02.06.2022

Was heißt „zeichnungsberechtigt“?

Einzelvertretung

Die Person darf allein unterschreiben und das Unternehmen binden.

Gesamtvertretung

Wirksam nur mit einer zweiten berechtigten Person zusammen.

Prokura

Weitreichende Vollmacht – als Gesamtprokura oder inhaltlich begrenzt eintragbar.

§ 181 BGB

„Befreit“ = darf auch Geschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen.

Rechtlicher Hinweis

Die auf zeichnungsberechtigt.de dargestellten Informationen beruhen auf Daten, die zum jeweils angegebenen Stand aus dem Handelsregister übernommen wurden. Sie dienen ausschließlich der allgemeinen Information und ersetzen keinen amtlichen Handelsregisterauszug. Trotz sorgfältiger Aufbereitung übernehmen wir keine Gewähr für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Angaben. Eine rechtsverbindliche Auskunft über die Vertretungsbefugnis erteilt ausschließlich das Handelsregister; maßgeblich ist stets dessen aktueller Inhalt.