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WOGE Jülich Wohnungsbaugenossenschaft Jülich eG
Zeichnungsberechtigte ↓
aktiv im Register UG

WOGE Jülich Wohnungsbaugenossenschaft Jülich eG

Düsseldorfer Str. 38, 52428 Jülich · Amtsgericht Düren · GnR 237

Stand der Registerdaten
08.06.2026

Allgemeine Vertretungsregelung

Jedes Vorstandsmitglied vertritt einzeln.

Wörtlich aus der aktuellsten Registereintragung übernommen (Stand 08.06.2026).

Was gilt konkret?

Nach der allgemeinen Vertretungsregelung vertreten die 3 eingetragenen Geschäftsführer die Gesellschaft gemeinsam (zwei Geschäftsführer zusammen oder ein Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen); eine abweichende Einzelbefugnis ist nicht eingetragen.

Zusammenfassung auf Basis der Registerangaben. Eine ausführlichere Erläuterung wird erstellt …

Zeichnungsberechtigte Personen

3 aktuell im Register eingetragene Vertreter · Stand 08.06.2026

Vorstand gesetzliche Vertreter · 3
FE

Friedhelm Ennen

Vorstand

geb. 1965 · Ibbenbüren · bestellt am 13.02.2026

BL

Bernd Wolfgang Liebeskind

Vorstand

geb. 1967 · Eitorf · bestellt am 07.04.2020

BL

Bernd Liebeskind

Vorstand aus Registereintrag
Im Handelsregister als Vertreter genannt. Keine eindeutige Personenzuordnung möglich (z. B. ohne Geburtsdatum eingetragen) – daher ohne Verknüpfung zu einem Personenprofil.

Was heißt „zeichnungsberechtigt“?

Einzelvertretung

Die Person darf allein unterschreiben und das Unternehmen binden.

Gesamtvertretung

Wirksam nur mit einer zweiten berechtigten Person zusammen.

Prokura

Weitreichende Vollmacht – als Gesamtprokura oder inhaltlich begrenzt eintragbar.

§ 181 BGB

„Befreit“ = darf auch Geschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen.

Rechtlicher Hinweis

Die auf zeichnungsberechtigt.de dargestellten Informationen beruhen auf Daten, die zum jeweils angegebenen Stand aus dem Handelsregister übernommen wurden. Sie dienen ausschließlich der allgemeinen Information und ersetzen keinen amtlichen Handelsregisterauszug. Trotz sorgfältiger Aufbereitung übernehmen wir keine Gewähr für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Angaben. Eine rechtsverbindliche Auskunft über die Vertretungsbefugnis erteilt ausschließlich das Handelsregister; maßgeblich ist stets dessen aktueller Inhalt.