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Waffen Wagner GmbH
Zeichnungsberechtigte ↓
aktiv im Register GmbH

Waffen Wagner GmbH

Bahnhofstraße 53A, 55497 Ellern (Hunsrück) · Amtsgericht Bad Kreuznach · HRB 24911

Stand der Registerdaten
12.11.2025

Allgemeine Vertretungsregelung

Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.

Wörtlich aus der aktuellsten Registereintragung übernommen (Stand 12.11.2025).

Was gilt konkret?

Mario Wagner darf als Geschäftsführer mit Einzelvertretungsbefugnis allein unterschreiben und die Gesellschaft rechtsverbindlich vertreten. Wolfgang Wagner als Prokurist mit Einzelprokura darf ebenfalls allein unterschreiben, allerdings nur im Rahmen seiner prokuristische Befugnisse. Die individuellen Eintragungen (Einzelvertretungsbefugnis für Mario Wagner und Einzelprokura für Wolfgang Wagner) gehen der allgemeinen Vertretungsregelung vor, weshalb diese hier nicht zur Anwendung kommt. Ein Beispiel: Mario Wagner kann allein einen Mietvertrag unterschreiben, Wolfgang Wagner kann allein ein Geschäft im gewöhnlichen Betrieb abschließen, aber nicht Mario Wagner abberufen oder neue Geschäftsführer ernennen.

KI-gestützte Zusammenfassung auf Basis der Registerangaben.

Zeichnungsberechtigte Personen

2 aktuell im Register eingetragene Vertreter · Stand 12.11.2025

Geschäftsführung gesetzliche Vertreter · 1
MW

Mario Wagner

Geschäftsführer

geb. 1986 · Argenthal · bestellt am 11.11.2025

Einzelvertretungsbefugt Befreit von § 181 BGB
Bedeutet: Darf die Gesellschaft allein vertreten und rechtsverbindlich unterschreiben. Zusätzlich befreit von § 181 BGB (Geschäfte mit sich selbst zulässig).
Prokura rechtsgeschäftliche Vollmacht · 1
WW

Wolfgang Wagner

Prokurist aus Registereintrag
Einzelprokura
Im Handelsregister als Vertreter genannt. Keine eindeutige Personenzuordnung möglich (z. B. ohne Geburtsdatum eingetragen) – daher ohne Verknüpfung zu einem Personenprofil.

Was heißt „zeichnungsberechtigt“?

Einzelvertretung

Die Person darf allein unterschreiben und das Unternehmen binden.

Gesamtvertretung

Wirksam nur mit einer zweiten berechtigten Person zusammen.

Prokura

Weitreichende Vollmacht – als Gesamtprokura oder inhaltlich begrenzt eintragbar.

§ 181 BGB

„Befreit“ = darf auch Geschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen.

Rechtlicher Hinweis

Die auf zeichnungsberechtigt.de dargestellten Informationen beruhen auf Daten, die zum jeweils angegebenen Stand aus dem Handelsregister übernommen wurden. Sie dienen ausschließlich der allgemeinen Information und ersetzen keinen amtlichen Handelsregisterauszug. Trotz sorgfältiger Aufbereitung übernehmen wir keine Gewähr für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Angaben. Eine rechtsverbindliche Auskunft über die Vertretungsbefugnis erteilt ausschließlich das Handelsregister; maßgeblich ist stets dessen aktueller Inhalt.