Mario Wagner
Geschäftsführergeb. 1986 · Argenthal · bestellt am 11.11.2025
Bahnhofstraße 53A, 55497 Ellern (Hunsrück) · Amtsgericht Bad Kreuznach · HRB 24911
Wörtlich aus der aktuellsten Registereintragung übernommen (Stand 12.11.2025).
Mario Wagner darf als Geschäftsführer mit Einzelvertretungsbefugnis allein unterschreiben und die Gesellschaft rechtsverbindlich vertreten. Wolfgang Wagner als Prokurist mit Einzelprokura darf ebenfalls allein unterschreiben, allerdings nur im Rahmen seiner prokuristische Befugnisse. Die individuellen Eintragungen (Einzelvertretungsbefugnis für Mario Wagner und Einzelprokura für Wolfgang Wagner) gehen der allgemeinen Vertretungsregelung vor, weshalb diese hier nicht zur Anwendung kommt. Ein Beispiel: Mario Wagner kann allein einen Mietvertrag unterschreiben, Wolfgang Wagner kann allein ein Geschäft im gewöhnlichen Betrieb abschließen, aber nicht Mario Wagner abberufen oder neue Geschäftsführer ernennen.
KI-gestützte Zusammenfassung auf Basis der Registerangaben.
2 aktuell im Register eingetragene Vertreter · Stand 12.11.2025
geb. 1986 · Argenthal · bestellt am 11.11.2025
Die Person darf allein unterschreiben und das Unternehmen binden.
Wirksam nur mit einer zweiten berechtigten Person zusammen.
Weitreichende Vollmacht – als Gesamtprokura oder inhaltlich begrenzt eintragbar.
„Befreit“ = darf auch Geschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen.
Die auf zeichnungsberechtigt.de dargestellten Informationen beruhen auf Daten, die zum jeweils angegebenen Stand aus dem Handelsregister übernommen wurden. Sie dienen ausschließlich der allgemeinen Information und ersetzen keinen amtlichen Handelsregisterauszug. Trotz sorgfältiger Aufbereitung übernehmen wir keine Gewähr für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Angaben. Eine rechtsverbindliche Auskunft über die Vertretungsbefugnis erteilt ausschließlich das Handelsregister; maßgeblich ist stets dessen aktueller Inhalt.