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Verein zur Förderung emotionaler Bildung e.V.
Zeichnungsberechtigte ↓
aktiv im Register e.V.

Verein zur Förderung emotionaler Bildung e.V.

Hauptstraße 19, 31655 Stadthagen · Amtsgericht Stadthagen · VR 200458

Stand der Registerdaten
26.06.2026

Allgemeine Vertretungsregelung

Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem 1. Vorsitzenden, dem Kassenwart und dem Schriftführer. Der 1. Vorsitzende vertritt den Verein allein. Die übrigen Vorstandsmitglieder sind jeweils gemeinsam mit einem weiteren Vorstandsmitglied vertretungsberechtigt. Die Vertretungsmacht des Vorstandes ist mit Wirkung gegen Dritte in der Weise beschränkt, das zum Erwerb oder Verkauf, zur Belastung oder zu allen sonstigen Verfügungen über Grundstücke oder grundstücksgleiche Rechte sowie zur Aufnahme eines Kredites die Zustimmung der Mitgliederversammlung erforderlich ist.

Wörtlich aus der aktuellsten Registereintragung übernommen (Stand 26.06.2026).

Zeichnungsberechtigte Personen

0 aktuell im Register eingetragene Vertreter · Stand 26.06.2026

Für dieses Unternehmen sind aktuell keine aktiven zeichnungsberechtigten Personen im Register hinterlegt.

Was heißt „zeichnungsberechtigt“?

Einzelvertretung

Die Person darf allein unterschreiben und das Unternehmen binden.

Gesamtvertretung

Wirksam nur mit einer zweiten berechtigten Person zusammen.

Prokura

Weitreichende Vollmacht – als Gesamtprokura oder inhaltlich begrenzt eintragbar.

§ 181 BGB

„Befreit“ = darf auch Geschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen.

Rechtlicher Hinweis

Die auf zeichnungsberechtigt.de dargestellten Informationen beruhen auf Daten, die zum jeweils angegebenen Stand aus dem Handelsregister übernommen wurden. Sie dienen ausschließlich der allgemeinen Information und ersetzen keinen amtlichen Handelsregisterauszug. Trotz sorgfältiger Aufbereitung übernehmen wir keine Gewähr für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Angaben. Eine rechtsverbindliche Auskunft über die Vertretungsbefugnis erteilt ausschließlich das Handelsregister; maßgeblich ist stets dessen aktueller Inhalt.