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TMG Real Estate III UG (haftungsbeschränkt)
Zeichnungsberechtigte ↓
aktiv im Register UG (haftungsbeschränkt)

TMG Real Estate III UG (haftungsbeschränkt)

Auf der Benkert 62, 33330 Gütersloh · Amtsgericht Gütersloh · HRB 14323

Stand der Registerdaten
15.01.2026

Allgemeine Vertretungsregelung

Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.

Wörtlich aus der aktuellsten Registereintragung übernommen (Stand 15.01.2026).

Was gilt konkret?

Thomas Müller darf allein für das Unternehmen unterschreiben und es rechtsverbindlich vertreten, da er individuell mit Einzelvertretungsbefugnis eingetragen ist. Diese spezifische Eintragung überstimmt die allgemeine Vertretungsregelung, wonach bei mehreren Geschäftsführern zwei zusammen oder einer mit einem Prokuristen vertreten müssen. Die Befreiung von § 181 BGB bedeutet zusätzlich, dass Müller auch in Fällen unterschreiben darf, in denen er selbst betroffen ist, etwa bei Verträgen zwischen ihm und dem Unternehmen. Die allgemeine Regel gilt hier also nicht, sondern nur die individuelle Eintragung für Müller.

KI-gestützte Zusammenfassung auf Basis der Registerangaben.

Zeichnungsberechtigte Personen

1 aktuell im Register eingetragene Vertreter · Stand 15.01.2026

Geschäftsführung gesetzliche Vertreter · 1
TM

Thomas Müller

Geschäftsführer

geb. 1981 · Gütersloh · bestellt am 13.01.2026

Einzelvertretungsbefugt Befreit von § 181 BGB
Bedeutet: Darf die Gesellschaft allein vertreten und rechtsverbindlich unterschreiben. Zusätzlich befreit von § 181 BGB (Geschäfte mit sich selbst zulässig).

Was heißt „zeichnungsberechtigt“?

Einzelvertretung

Die Person darf allein unterschreiben und das Unternehmen binden.

Gesamtvertretung

Wirksam nur mit einer zweiten berechtigten Person zusammen.

Prokura

Weitreichende Vollmacht – als Gesamtprokura oder inhaltlich begrenzt eintragbar.

§ 181 BGB

„Befreit“ = darf auch Geschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen.

Rechtlicher Hinweis

Die auf zeichnungsberechtigt.de dargestellten Informationen beruhen auf Daten, die zum jeweils angegebenen Stand aus dem Handelsregister übernommen wurden. Sie dienen ausschließlich der allgemeinen Information und ersetzen keinen amtlichen Handelsregisterauszug. Trotz sorgfältiger Aufbereitung übernehmen wir keine Gewähr für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Angaben. Eine rechtsverbindliche Auskunft über die Vertretungsbefugnis erteilt ausschließlich das Handelsregister; maßgeblich ist stets dessen aktueller Inhalt.