Thomas Müller
Geschäftsführergeb. 1981 · Gütersloh · bestellt am 13.01.2026
Auf der Benkert 62, 33330 Gütersloh · Amtsgericht Gütersloh · HRB 14323
Wörtlich aus der aktuellsten Registereintragung übernommen (Stand 15.01.2026).
Thomas Müller darf allein für das Unternehmen unterschreiben und es rechtsverbindlich vertreten, da er individuell mit Einzelvertretungsbefugnis eingetragen ist. Diese spezifische Eintragung überstimmt die allgemeine Vertretungsregelung, wonach bei mehreren Geschäftsführern zwei zusammen oder einer mit einem Prokuristen vertreten müssen. Die Befreiung von § 181 BGB bedeutet zusätzlich, dass Müller auch in Fällen unterschreiben darf, in denen er selbst betroffen ist, etwa bei Verträgen zwischen ihm und dem Unternehmen. Die allgemeine Regel gilt hier also nicht, sondern nur die individuelle Eintragung für Müller.
KI-gestützte Zusammenfassung auf Basis der Registerangaben.
1 aktuell im Register eingetragene Vertreter · Stand 15.01.2026
geb. 1981 · Gütersloh · bestellt am 13.01.2026
Die Person darf allein unterschreiben und das Unternehmen binden.
Wirksam nur mit einer zweiten berechtigten Person zusammen.
Weitreichende Vollmacht – als Gesamtprokura oder inhaltlich begrenzt eintragbar.
„Befreit“ = darf auch Geschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen.
Die auf zeichnungsberechtigt.de dargestellten Informationen beruhen auf Daten, die zum jeweils angegebenen Stand aus dem Handelsregister übernommen wurden. Sie dienen ausschließlich der allgemeinen Information und ersetzen keinen amtlichen Handelsregisterauszug. Trotz sorgfältiger Aufbereitung übernehmen wir keine Gewähr für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Angaben. Eine rechtsverbindliche Auskunft über die Vertretungsbefugnis erteilt ausschließlich das Handelsregister; maßgeblich ist stets dessen aktueller Inhalt.