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SWK Stadtwerke Kaiserslautern Versorgungs-AG
Zeichnungsberechtigte ↓
aktiv im Register AG

SWK Stadtwerke Kaiserslautern Versorgungs-AG

Bismarckstraße 14, 67655 Kaiserslautern · Amtsgericht Kaiserslautern · HRB 30804

Stand der Registerdaten
08.06.2026

Allgemeine Vertretungsregelung

Die Gesellschaft wird durch ein Vorstandsmitglied allein vertreten, wenn der Vorstand nur aus einer Person besteht. Besteht der Vorstand aus zwei oder mehreren Personen, wird die Gesellschaft durch zwei Vorstandsmitglieder oder durch ein Vorstandsmitglied in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Die Vorstandsmitglieder sind befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter der Gasanstalt Kaiserslautern AG, der TWK Technische Werke Kaiserslautern GmbH, der TWK Technische Werke Kaiserslautern Verkehrs-AG, jeweils mit Sitz in Kaiserslautern, sowie mit Unternehmen, an denen die Gesellschaft mehrheitlich beteiligt ist, Rechtsgeschäfte abzuschließen.

Wörtlich aus der aktuellsten Registereintragung übernommen (Stand 08.06.2026).

Was gilt konkret?

Nach der allgemeinen Vertretungsregelung vertreten die 3 eingetragenen Geschäftsführer die Gesellschaft gemeinsam (zwei Geschäftsführer zusammen oder ein Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen); eine abweichende Einzelbefugnis ist nicht eingetragen.

Zusammenfassung auf Basis der Registerangaben. Eine ausführlichere Erläuterung wird erstellt …

Zeichnungsberechtigte Personen

8 aktuell im Register eingetragene Vertreter · Stand 08.06.2026

Vorstand gesetzliche Vertreter · 3
AB

Arvid Tristram Blume

Vorstand

geb. 1976 · Weinstadt · bestellt am 18.06.2024

Gesamtvertretung
Bedeutet: Vertritt die Gesellschaft nur gemeinsam mit einer weiteren berechtigten Person.
BB

Bernd Bohn

Vorstand aus Registereintrag
Im Handelsregister als Vertreter genannt. Keine eindeutige Personenzuordnung möglich (z. B. ohne Geburtsdatum eingetragen) – daher ohne Verknüpfung zu einem Personenprofil.
JS

Jürgen Storck

Vorstand aus Registereintrag
Gesamtvertretung
Im Handelsregister als Vertreter genannt. Keine eindeutige Personenzuordnung möglich (z. B. ohne Geburtsdatum eingetragen) – daher ohne Verknüpfung zu einem Personenprofil.
Prokura rechtsgeschäftliche Vollmacht · 5
KK

Konstantin Kosin

Prokurist

geb. 1983 · Ingelheim am Rhein · bestellt am 23.07.2025

Bedeutet: Prokura ist eine weitreichende Handlungsvollmacht. Genauer Umfang: siehe allgemeine Vertretungsregelung.
MW

Martin Wiechmann

Prokurist

geb. 1968 · Kaiserslautern · bestellt am 14.08.2024

Gesamtprokura
Bedeutet: Prokura ist eine weitreichende Handlungsvollmacht. Genauer Umfang: siehe allgemeine Vertretungsregelung.
MW

Martin Wiechmann

Prokurist

geb. 1969 · Kaiserslautern · bestellt am 18.06.2024

Gesamtprokura
Bedeutet: Prokura ist eine weitreichende Handlungsvollmacht. Genauer Umfang: siehe allgemeine Vertretungsregelung.
CW

Christian Welter

Prokurist

geb. 1981 · Kaiserslautern · bestellt am 20.11.2023

Gesamtprokura
Bedeutet: Prokura ist eine weitreichende Handlungsvollmacht. Genauer Umfang: siehe allgemeine Vertretungsregelung.
KK

Kai Kock

Prokurist

geb. 1970 · Kaiserslautern · bestellt am 03.02.2020

Bedeutet: Prokura ist eine weitreichende Handlungsvollmacht. Genauer Umfang: siehe allgemeine Vertretungsregelung.

Was heißt „zeichnungsberechtigt“?

Einzelvertretung

Die Person darf allein unterschreiben und das Unternehmen binden.

Gesamtvertretung

Wirksam nur mit einer zweiten berechtigten Person zusammen.

Prokura

Weitreichende Vollmacht – als Gesamtprokura oder inhaltlich begrenzt eintragbar.

§ 181 BGB

„Befreit“ = darf auch Geschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen.

Rechtlicher Hinweis

Die auf zeichnungsberechtigt.de dargestellten Informationen beruhen auf Daten, die zum jeweils angegebenen Stand aus dem Handelsregister übernommen wurden. Sie dienen ausschließlich der allgemeinen Information und ersetzen keinen amtlichen Handelsregisterauszug. Trotz sorgfältiger Aufbereitung übernehmen wir keine Gewähr für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Angaben. Eine rechtsverbindliche Auskunft über die Vertretungsbefugnis erteilt ausschließlich das Handelsregister; maßgeblich ist stets dessen aktueller Inhalt.