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Südpfalz-Leergut Vereinigung zur Wiederaufbereitung von Getränke-Leergut eG
Zeichnungsberechtigte ↓
aktiv im Register eG

Südpfalz-Leergut Vereinigung zur Wiederaufbereitung von Getränke-Leergut eG

Im Schlangengarten 50, 76877 Offenbach/Queich · Amtsgericht Landau · GnR 197

Stand der Registerdaten
09.06.2026

Allgemeine Vertretungsregelung

Die Genossenschaft wird durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam vertreten.

Wörtlich aus der aktuellsten Registereintragung übernommen (Stand 09.06.2026).

Was gilt konkret?

Nach der allgemeinen Vertretungsregelung vertreten die 3 eingetragenen Geschäftsführer die Gesellschaft gemeinsam (zwei Geschäftsführer zusammen oder ein Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen); eine abweichende Einzelbefugnis ist nicht eingetragen.

Zusammenfassung auf Basis der Registerangaben. Eine ausführlichere Erläuterung wird erstellt …

Zeichnungsberechtigte Personen

3 aktuell im Register eingetragene Vertreter · Stand 09.06.2026

Vorstand gesetzliche Vertreter · 3
AM

Adriane Moll

Vorstand

geb. 1964 · St. Martin · bestellt am 05.07.2024

KP

Klaus Pressler

Vorstand

geb. 1964 · Bornheim · bestellt am 01.02.2006

GW

Gerhard Wissing

Vorstand aus Registereintrag
Im Handelsregister als Vertreter genannt. Keine eindeutige Personenzuordnung möglich (z. B. ohne Geburtsdatum eingetragen) – daher ohne Verknüpfung zu einem Personenprofil.

Was heißt „zeichnungsberechtigt“?

Einzelvertretung

Die Person darf allein unterschreiben und das Unternehmen binden.

Gesamtvertretung

Wirksam nur mit einer zweiten berechtigten Person zusammen.

Prokura

Weitreichende Vollmacht – als Gesamtprokura oder inhaltlich begrenzt eintragbar.

§ 181 BGB

„Befreit“ = darf auch Geschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen.

Rechtlicher Hinweis

Die auf zeichnungsberechtigt.de dargestellten Informationen beruhen auf Daten, die zum jeweils angegebenen Stand aus dem Handelsregister übernommen wurden. Sie dienen ausschließlich der allgemeinen Information und ersetzen keinen amtlichen Handelsregisterauszug. Trotz sorgfältiger Aufbereitung übernehmen wir keine Gewähr für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Angaben. Eine rechtsverbindliche Auskunft über die Vertretungsbefugnis erteilt ausschließlich das Handelsregister; maßgeblich ist stets dessen aktueller Inhalt.