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" STERN " Fahrzeughandels-Import und Exportgesellschaft mit beschränkter HaftungBäckerei - Konditorei West GmbHI.M.Z. Industrie- und Maschinenhandel ZESSMA GmbH Consulting und Tradingvon Laar Media Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Zeichnungsberechtigte ↓
aktiv im Register GmbH

" STERN " Fahrzeughandels-Import und Exportgesellschaft mit beschränkter HaftungBäckerei - Konditorei West GmbHI.M.Z. Industrie- und Maschinenhandel ZESSMA GmbH Consulting und Tradingvon Laar Media Gesellschaft mit beschränkter Haftung

e · Amtsgericht Gelsenkirchen · HRB 1273

Stand der Registerdaten
14.10.2025

Allgemeine Vertretungsregelung

Die Gesellschaft hat eine oder mehrere Geschäftsführer. Auch wenn mehrere Geschäftsführer bestellt sind, ist jeder von ihnen zur Alleinvertretung der Gesellschaft befugt. Die Geschäftsführer sind berechtigt, die Gesellschaft bei der Vornahme von Rechtsgeschäften mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten uneingeschränkt zu vertreten.

Wörtlich aus der aktuellsten Registereintragung übernommen (Stand 14.10.2025).

Was gilt konkret?

Nach der allgemeinen Vertretungsregelung vertreten der eingetragene Geschäftsführer die Gesellschaft gemeinsam (zwei Geschäftsführer zusammen oder ein Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen); eine abweichende Einzelbefugnis ist nicht eingetragen.

Zusammenfassung auf Basis der Registerangaben. Eine ausführlichere Erläuterung wird erstellt …

Zeichnungsberechtigte Personen

1 aktuell im Register eingetragene Vertreter · Stand 14.10.2025

Geschäftsführung gesetzliche Vertreter · 1
AW

Andreas West

Geschäftsführer aus Registereintrag
Im Handelsregister als Vertreter genannt. Keine eindeutige Personenzuordnung möglich (z. B. ohne Geburtsdatum eingetragen) – daher ohne Verknüpfung zu einem Personenprofil.

Was heißt „zeichnungsberechtigt“?

Einzelvertretung

Die Person darf allein unterschreiben und das Unternehmen binden.

Gesamtvertretung

Wirksam nur mit einer zweiten berechtigten Person zusammen.

Prokura

Weitreichende Vollmacht – als Gesamtprokura oder inhaltlich begrenzt eintragbar.

§ 181 BGB

„Befreit“ = darf auch Geschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen.

Rechtlicher Hinweis

Die auf zeichnungsberechtigt.de dargestellten Informationen beruhen auf Daten, die zum jeweils angegebenen Stand aus dem Handelsregister übernommen wurden. Sie dienen ausschließlich der allgemeinen Information und ersetzen keinen amtlichen Handelsregisterauszug. Trotz sorgfältiger Aufbereitung übernehmen wir keine Gewähr für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Angaben. Eine rechtsverbindliche Auskunft über die Vertretungsbefugnis erteilt ausschließlich das Handelsregister; maßgeblich ist stets dessen aktueller Inhalt.