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Stadtwerke Marburg GmbH
Zeichnungsberechtigte ↓
aktiv im Register GmbH

Stadtwerke Marburg GmbH

Am Krekel 55, 35039 Marburg · Amtsgericht Marburg · HRB 2448

Stand der Registerdaten
10.06.2025

Allgemeine Vertretungsregelung

Die Gesellschaft hat mindestens zwei Geschäftsführer. Die Gesellschaft wird durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Der Aufsichtsrat kann Geschäftsführern Einzelvertretungsbefugnis erteilen. Auch kann der Aufsichtsrat Geschäftsführer ermächtigen, die Gesellschaft bei der Vornahme von Rechtsgeschäften mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten uneingeschränkt zu vertreten.

Wörtlich aus der aktuellsten Registereintragung übernommen (Stand 10.06.2025).

Was gilt konkret?

Nach der allgemeinen Vertretungsregelung vertreten die 5 eingetragenen Geschäftsführer die Gesellschaft gemeinsam (zwei Geschäftsführer zusammen oder ein Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen); eine abweichende Einzelbefugnis ist nicht eingetragen.

Zusammenfassung auf Basis der Registerangaben. Eine ausführlichere Erläuterung wird erstellt …

Zeichnungsberechtigte Personen

7 aktuell im Register eingetragene Vertreter · Stand 10.06.2025

Geschäftsführung gesetzliche Vertreter · 5
BM

Bernhard Müller

Geschäftsführer

geb. 1963 · Otzberg · bestellt am 04.04.2018

Befreit von § 181 BGB
MG

Michael Gersch

Geschäftsführer

geb. 1963 · Gießen · bestellt am 10.07.2019

Gesamtvertretung Befreit von § 181 BGB
Bedeutet: Vertritt die Gesellschaft nur gemeinsam mit einer weiteren berechtigten Person.
HA

Holger Armbrüster

Geschäftsführer

geb. 1975 · Marburg · bestellt am 28.09.2018

Befreit von § 181 BGB
BK

Bernd Kerner

Geschäftsführer

geb. 1972 · Gütersloh · bestellt am 03.05.2010

Gesamtvertretung Befreit von § 181 BGB
Bedeutet: Vertritt die Gesellschaft nur gemeinsam mit einer weiteren berechtigten Person.
AS

Alexander Schurz

Geschäftsführer

geb. 1965 · Marburg · bestellt am 03.12.2012

Gesamtvertretung Befreit von § 181 BGB
Bedeutet: Vertritt die Gesellschaft nur gemeinsam mit einer weiteren berechtigten Person.
Prokura rechtsgeschäftliche Vollmacht · 2
MG

Michael Gersch

Prokurist

geb. 1963 · Gießen · bestellt am 10.07.2019

Gesamtprokura
Bedeutet: Prokura ist eine weitreichende Handlungsvollmacht. Genauer Umfang: siehe allgemeine Vertretungsregelung.
AS

Alexander Schurz

Prokurist

geb. 1965 · Marburg · bestellt am 25.04.2014

Gesamtprokura
Bedeutet: Prokura ist eine weitreichende Handlungsvollmacht. Genauer Umfang: siehe allgemeine Vertretungsregelung.

Was heißt „zeichnungsberechtigt“?

Einzelvertretung

Die Person darf allein unterschreiben und das Unternehmen binden.

Gesamtvertretung

Wirksam nur mit einer zweiten berechtigten Person zusammen.

Prokura

Weitreichende Vollmacht – als Gesamtprokura oder inhaltlich begrenzt eintragbar.

§ 181 BGB

„Befreit“ = darf auch Geschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen.

Rechtlicher Hinweis

Die auf zeichnungsberechtigt.de dargestellten Informationen beruhen auf Daten, die zum jeweils angegebenen Stand aus dem Handelsregister übernommen wurden. Sie dienen ausschließlich der allgemeinen Information und ersetzen keinen amtlichen Handelsregisterauszug. Trotz sorgfältiger Aufbereitung übernehmen wir keine Gewähr für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Angaben. Eine rechtsverbindliche Auskunft über die Vertretungsbefugnis erteilt ausschließlich das Handelsregister; maßgeblich ist stets dessen aktueller Inhalt.