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Sprengwerk Verwaltungs GmbH
Zeichnungsberechtigte ↓
aktiv im Register GmbH

Sprengwerk Verwaltungs GmbH

Am Alten Sudhaus 6, 34119 Kassel · Amtsgericht Kassel · HRB 20610

Stand der Registerdaten
27.03.2026

Allgemeine Vertretungsregelung

Jeder Geschäftsführer vertritt einzeln. Jeder Geschäftsführer ist befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.

Wörtlich aus der aktuellsten Registereintragung übernommen (Stand 27.03.2026).

Was gilt konkret?

Nach der allgemeinen Vertretungsregelung vertreten die 8 eingetragenen Geschäftsführer die Gesellschaft gemeinsam (zwei Geschäftsführer zusammen oder ein Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen); eine abweichende Einzelbefugnis ist nicht eingetragen.

Zusammenfassung auf Basis der Registerangaben. Eine ausführlichere Erläuterung wird erstellt …

Zeichnungsberechtigte Personen

8 aktuell im Register eingetragene Vertreter · Stand 27.03.2026

Geschäftsführung gesetzliche Vertreter · 8
LB

Leonie Brandner

Geschäftsführer

geb. 1994 · Köln · bestellt am 26.03.2026

AR

Arlene Rühmer

Geschäftsführer

geb. 1991 · Kassel · bestellt am 26.03.2026

MM

Michael Majcen

Geschäftsführer

geb. 1963 · Calden · bestellt am 26.03.2026

UR

Ulrich Rüsing

Geschäftsführer

geb. 1961 · Kassel · bestellt am 26.03.2026

MT

Matthias Tunnemann

Geschäftsführer

geb. 1958 · Kassel · bestellt am 26.03.2026

MW

Michael Wald

Geschäftsführer

geb. 1980 · Kassel · bestellt am 26.03.2026

CW

Claus Jürgen Wienke

Geschäftsführer

geb. 1961 · Kassel · bestellt am 26.03.2026

CW

Claus Wienke

Geschäftsführer aus Registereintrag
Im Handelsregister als Vertreter genannt. Keine eindeutige Personenzuordnung möglich (z. B. ohne Geburtsdatum eingetragen) – daher ohne Verknüpfung zu einem Personenprofil.

Was heißt „zeichnungsberechtigt“?

Einzelvertretung

Die Person darf allein unterschreiben und das Unternehmen binden.

Gesamtvertretung

Wirksam nur mit einer zweiten berechtigten Person zusammen.

Prokura

Weitreichende Vollmacht – als Gesamtprokura oder inhaltlich begrenzt eintragbar.

§ 181 BGB

„Befreit“ = darf auch Geschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen.

Rechtlicher Hinweis

Die auf zeichnungsberechtigt.de dargestellten Informationen beruhen auf Daten, die zum jeweils angegebenen Stand aus dem Handelsregister übernommen wurden. Sie dienen ausschließlich der allgemeinen Information und ersetzen keinen amtlichen Handelsregisterauszug. Trotz sorgfältiger Aufbereitung übernehmen wir keine Gewähr für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Angaben. Eine rechtsverbindliche Auskunft über die Vertretungsbefugnis erteilt ausschließlich das Handelsregister; maßgeblich ist stets dessen aktueller Inhalt.