Allgemeine Vertretungsregelung
Wörtlich aus der aktuellsten Registereintragung übernommen (Stand 05.05.2026).
Was gilt konkret?
1 von 4 Geschäftsführern sind ausdrücklich einzelvertretungsberechtigt und dürfen allein unterschreiben. Für die übrigen gilt die allgemeine Vertretungsregelung (gemeinsame Vertretung, z. B. zwei Geschäftsführer zusammen oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen).
Zusammenfassung auf Basis der Registerangaben. Eine ausführlichere Erläuterung wird erstellt …
Zeichnungsberechtigte Personen
6 aktuell im Register eingetragene Vertreter · Stand 05.05.2026
Nina Staudt
Geschäftsführer aus RegistereintragAnnabell Pohl
Geschäftsführer aus RegistereintragReinfried Pohl
Geschäftsführer aus RegistereintragAnnabell Maria Pohl
Prokuristgeb. 1992 · Marburg · bestellt am 15.07.2025
Johannes Böhm
Prokuristgeb. 1987 · Ebsdorfergrund · bestellt am 15.07.2025
Was heißt „zeichnungsberechtigt“?
Die Person darf allein unterschreiben und das Unternehmen binden.
Wirksam nur mit einer zweiten berechtigten Person zusammen.
Weitreichende Vollmacht – als Gesamtprokura oder inhaltlich begrenzt eintragbar.
„Befreit“ = darf auch Geschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen.