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S&K Projekt GmbH
Zeichnungsberechtigte ↓
aktiv im Register GmbH

S&K Projekt GmbH

August-Bebel-Straße 27, 17213 Malchow · Amtsgericht Neubrandenburg · HRB 22620

Stand der Registerdaten
26.03.2026

Allgemeine Vertretungsregelung

Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt dieser die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch die Geschäftsführer gemeinsam oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.

Wörtlich aus der aktuellsten Registereintragung übernommen (Stand 26.03.2026).

Was gilt konkret?

Nach der allgemeinen Vertretungsregelung vertreten die 2 eingetragenen Geschäftsführer die Gesellschaft gemeinsam (zwei Geschäftsführer zusammen oder ein Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen); eine abweichende Einzelbefugnis ist nicht eingetragen.

Zusammenfassung auf Basis der Registerangaben. Eine ausführlichere Erläuterung wird erstellt …

Zeichnungsberechtigte Personen

2 aktuell im Register eingetragene Vertreter · Stand 26.03.2026

Geschäftsführung gesetzliche Vertreter · 2
KK

Kay-Uwe Kunze

Geschäftsführer

geb. 1963 · Malchow · bestellt am 25.03.2026

CS

Cathleen Sagunski

Geschäftsführer

geb. 1984 · Malchow · bestellt am 25.03.2026

Was heißt „zeichnungsberechtigt“?

Einzelvertretung

Die Person darf allein unterschreiben und das Unternehmen binden.

Gesamtvertretung

Wirksam nur mit einer zweiten berechtigten Person zusammen.

Prokura

Weitreichende Vollmacht – als Gesamtprokura oder inhaltlich begrenzt eintragbar.

§ 181 BGB

„Befreit“ = darf auch Geschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen.

Rechtlicher Hinweis

Die auf zeichnungsberechtigt.de dargestellten Informationen beruhen auf Daten, die zum jeweils angegebenen Stand aus dem Handelsregister übernommen wurden. Sie dienen ausschließlich der allgemeinen Information und ersetzen keinen amtlichen Handelsregisterauszug. Trotz sorgfältiger Aufbereitung übernehmen wir keine Gewähr für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Angaben. Eine rechtsverbindliche Auskunft über die Vertretungsbefugnis erteilt ausschließlich das Handelsregister; maßgeblich ist stets dessen aktueller Inhalt.