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RAPS GmbH & Co. KG
Zeichnungsberechtigte ↓
aktiv im Register GmbH & Co. KG

RAPS GmbH & Co. KG

Adalbert-Raps-Str. 1, 95326 Kulmbach · Amtsgericht Bayreuth · HRA 978

Stand der Registerdaten
07.10.2025

Allgemeine Vertretungsregelung

Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln.

Wörtlich aus der aktuellsten Registereintragung übernommen (Stand 07.10.2025).

Zeichnungsberechtigte Personen

7 aktuell im Register eingetragene Vertreter · Stand 07.10.2025

Prokura rechtsgeschäftliche Vollmacht · 7
SP

Senta Pfeiffer

Prokurist

geb. 1936 · Kulmbach

Bedeutet: Prokura ist eine weitreichende Handlungsvollmacht. Genauer Umfang: siehe allgemeine Vertretungsregelung.
CH

Christine Hofmann

Prokurist

geb. 1964 · Hof

Bedeutet: Prokura ist eine weitreichende Handlungsvollmacht. Genauer Umfang: siehe allgemeine Vertretungsregelung.
MV

Martin Vonmetz

Prokurist

geb. 1977 · Bamberg

Bedeutet: Prokura ist eine weitreichende Handlungsvollmacht. Genauer Umfang: siehe allgemeine Vertretungsregelung.
PS

Petra Seidler

Prokurist

geb. 1982 · Hollfeld

Bedeutet: Prokura ist eine weitreichende Handlungsvollmacht. Genauer Umfang: siehe allgemeine Vertretungsregelung.
UM

Udo Martens

Prokurist

geb. 1967 · Freising

Bedeutet: Prokura ist eine weitreichende Handlungsvollmacht. Genauer Umfang: siehe allgemeine Vertretungsregelung.
HM

Heindl Maximilian

Prokurist

geb. 1977 · Kulmbach

Bedeutet: Prokura ist eine weitreichende Handlungsvollmacht. Genauer Umfang: siehe allgemeine Vertretungsregelung.
KG

Kulmbach ALIN-PLAST Anton Linner GmbH

Prokurist aus Registereintrag
Im Handelsregister als Vertreter genannt. Keine eindeutige Personenzuordnung möglich (z. B. ohne Geburtsdatum eingetragen) – daher ohne Verknüpfung zu einem Personenprofil.

Was heißt „zeichnungsberechtigt“?

Einzelvertretung

Die Person darf allein unterschreiben und das Unternehmen binden.

Gesamtvertretung

Wirksam nur mit einer zweiten berechtigten Person zusammen.

Prokura

Weitreichende Vollmacht – als Gesamtprokura oder inhaltlich begrenzt eintragbar.

§ 181 BGB

„Befreit“ = darf auch Geschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen.

Rechtlicher Hinweis

Die auf zeichnungsberechtigt.de dargestellten Informationen beruhen auf Daten, die zum jeweils angegebenen Stand aus dem Handelsregister übernommen wurden. Sie dienen ausschließlich der allgemeinen Information und ersetzen keinen amtlichen Handelsregisterauszug. Trotz sorgfältiger Aufbereitung übernehmen wir keine Gewähr für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Angaben. Eine rechtsverbindliche Auskunft über die Vertretungsbefugnis erteilt ausschließlich das Handelsregister; maßgeblich ist stets dessen aktueller Inhalt.