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Ralf Leopold Klimatechnik Verwaltungs GmbH
Zeichnungsberechtigte ↓
aktiv im Register GmbH

Ralf Leopold Klimatechnik Verwaltungs GmbH

Höffgeshofweg 14, 47807 Krefeld · Amtsgericht Krefeld · HRB 14921

Stand der Registerdaten
10.09.2025

Allgemeine Vertretungsregelung

Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinsam oder durch einen Geschäftsführer zusammen mit einem Prokuristen vertreten. Die Gesellschafterversammlung kann einem oder mehreren Geschäftsführern Einzelvertretungsbefugnis und Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB erteilen. Die Geschäftsführer sind für alle Rechtshandlungen, die sie für die Gesellschaft mit oder gegenüber der Ralf Leopold Klimatechnik GmbH & Co. KG und der Luft und Klima 24 GmbH & Co. KG vornehmen, von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.

Wörtlich aus der aktuellsten Registereintragung übernommen (Stand 10.09.2025).

Was gilt konkret?

Nach der allgemeinen Vertretungsregelung vertreten die 3 eingetragenen Geschäftsführer die Gesellschaft gemeinsam (zwei Geschäftsführer zusammen oder ein Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen); eine abweichende Einzelbefugnis ist nicht eingetragen.

Zusammenfassung auf Basis der Registerangaben. Eine ausführlichere Erläuterung wird erstellt …

Zeichnungsberechtigte Personen

3 aktuell im Register eingetragene Vertreter · Stand 10.09.2025

Geschäftsführung gesetzliche Vertreter · 3
VL

Violetta Izabela Leopold

Geschäftsführer

geb. 1974 · Krefeld · bestellt am 10.03.2015

Befreit von § 181 BGB
RL

Ralf Leopold

Geschäftsführer

geb. 1965 · Krefeld · bestellt am 28.07.2014

Befreit von § 181 BGB
VL

Violetta Leopold

Geschäftsführer aus Registereintrag
Befreit von § 181 BGB
Im Handelsregister als Vertreter genannt. Keine eindeutige Personenzuordnung möglich (z. B. ohne Geburtsdatum eingetragen) – daher ohne Verknüpfung zu einem Personenprofil.

Was heißt „zeichnungsberechtigt“?

Einzelvertretung

Die Person darf allein unterschreiben und das Unternehmen binden.

Gesamtvertretung

Wirksam nur mit einer zweiten berechtigten Person zusammen.

Prokura

Weitreichende Vollmacht – als Gesamtprokura oder inhaltlich begrenzt eintragbar.

§ 181 BGB

„Befreit“ = darf auch Geschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen.

Rechtlicher Hinweis

Die auf zeichnungsberechtigt.de dargestellten Informationen beruhen auf Daten, die zum jeweils angegebenen Stand aus dem Handelsregister übernommen wurden. Sie dienen ausschließlich der allgemeinen Information und ersetzen keinen amtlichen Handelsregisterauszug. Trotz sorgfältiger Aufbereitung übernehmen wir keine Gewähr für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Angaben. Eine rechtsverbindliche Auskunft über die Vertretungsbefugnis erteilt ausschließlich das Handelsregister; maßgeblich ist stets dessen aktueller Inhalt.