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Quenteler Landzeit UG (haftungsbeschränkt)
Zeichnungsberechtigte ↓
aktiv im Register UG (haftungsbeschränkt)

Quenteler Landzeit UG (haftungsbeschränkt)

Quellentalstr. 59, 37235 Hessisch Lichtenau · Amtsgericht Eschwege · HRB 3704

Stand der Registerdaten
18.02.2026

Allgemeine Vertretungsregelung

Jeder Geschäftsführer vertritt einzeln.

Wörtlich aus der aktuellsten Registereintragung übernommen (Stand 18.02.2026).

Was gilt konkret?

Nach der allgemeinen Vertretungsregelung vertreten der eingetragene Geschäftsführer die Gesellschaft gemeinsam (zwei Geschäftsführer zusammen oder ein Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen); eine abweichende Einzelbefugnis ist nicht eingetragen.

Zusammenfassung auf Basis der Registerangaben. Eine ausführlichere Erläuterung wird erstellt …

Zeichnungsberechtigte Personen

2 aktuell im Register eingetragene Vertreter · Stand 18.02.2026

Geschäftsführung gesetzliche Vertreter · 1
MK

Mandy Knauf

Geschäftsführer

geb. 1983 · Hessisch Lichtenau · bestellt am 17.02.2026

Befreit von § 181 BGB
Prokura rechtsgeschäftliche Vollmacht · 1
PB

Petra Beljung

Prokurist

geb. 1961 · Hessisch Lichtenau · bestellt am 17.02.2026

Einzelprokura
Bedeutet: Prokura ist eine weitreichende Handlungsvollmacht. Genauer Umfang: siehe allgemeine Vertretungsregelung.

Was heißt „zeichnungsberechtigt“?

Einzelvertretung

Die Person darf allein unterschreiben und das Unternehmen binden.

Gesamtvertretung

Wirksam nur mit einer zweiten berechtigten Person zusammen.

Prokura

Weitreichende Vollmacht – als Gesamtprokura oder inhaltlich begrenzt eintragbar.

§ 181 BGB

„Befreit“ = darf auch Geschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen.

Rechtlicher Hinweis

Die auf zeichnungsberechtigt.de dargestellten Informationen beruhen auf Daten, die zum jeweils angegebenen Stand aus dem Handelsregister übernommen wurden. Sie dienen ausschließlich der allgemeinen Information und ersetzen keinen amtlichen Handelsregisterauszug. Trotz sorgfältiger Aufbereitung übernehmen wir keine Gewähr für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Angaben. Eine rechtsverbindliche Auskunft über die Vertretungsbefugnis erteilt ausschließlich das Handelsregister; maßgeblich ist stets dessen aktueller Inhalt.