Allgemeine Vertretungsregelung
Wörtlich aus der aktuellsten Registereintragung übernommen (Stand 04.03.2026).
Was gilt konkret?
Nach der allgemeinen Vertretungsregelung vertreten die 5 eingetragenen Geschäftsführer die Gesellschaft gemeinsam (zwei Geschäftsführer zusammen oder ein Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen); eine abweichende Einzelbefugnis ist nicht eingetragen.
Zusammenfassung auf Basis der Registerangaben. Eine ausführlichere Erläuterung wird erstellt …
Zeichnungsberechtigte Personen
8 aktuell im Register eingetragene Vertreter · Stand 04.03.2026
Hans-Peter Stadlmayr
Geschäftsführer aus RegistereintragFrank Wächter
Geschäftsführer aus RegistereintragFrank Mönch
Geschäftsführer aus RegistereintragThomas Kellermann
Geschäftsführer aus RegistereintragFrank Thomas Mönch
Prokuristgeb. 1981 · Erlangen · bestellt am 06.02.2026
Thomas John
Prokuristgeb. 1965 · Herzogenaurach · bestellt am 27.11.2025
Martin Benda
Prokuristgeb. 1969 · Düsseldorf · bestellt am 19.10.2021
Was heißt „zeichnungsberechtigt“?
Die Person darf allein unterschreiben und das Unternehmen binden.
Wirksam nur mit einer zweiten berechtigten Person zusammen.
Weitreichende Vollmacht – als Gesamtprokura oder inhaltlich begrenzt eintragbar.
„Befreit“ = darf auch Geschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen.