Allgemeine Vertretungsregelung
Wörtlich aus der aktuellsten Registereintragung übernommen (Stand 11.09.2025).
Zeichnungsberechtigte Personen
16 aktuell im Register eingetragene Vertreter · Stand 11.09.2025
Axel Jost
Prokurist aus RegistereintragLeopold Bach
Prokurist aus RegistereintragJürgen Drommershausen
Prokurist aus RegistereintragViola Mangelmann
Prokurist aus RegistereintragMartina Müller
Prokurist aus RegistereintragDariusz Brudnowski
Prokurist aus RegistereintragHeiko Gertsch
Prokurist aus RegistereintragSusanne Breuling
Prokurist aus RegistereintragJan Boll
Prokurist aus RegistereintragErich Weber
Prokurist aus RegistereintragKarsten Sonderrechtsnachfolge nach Jost
Prokurist aus RegistereintragSteffen Kaubrügge
Prokurist aus RegistereintragWolfram Michel
Prokurist aus RegistereintragAnnemarie Bönnighausen
Prokurist aus RegistereintragMartin Kaal
Prokurist aus RegistereintragWas heißt „zeichnungsberechtigt“?
Die Person darf allein unterschreiben und das Unternehmen binden.
Wirksam nur mit einer zweiten berechtigten Person zusammen.
Weitreichende Vollmacht – als Gesamtprokura oder inhaltlich begrenzt eintragbar.
„Befreit“ = darf auch Geschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen.