zeichnungsberechtigt.de
PRIVA GmbH & Co. KG
Zeichnungsberechtigte ↓
aktiv im Register GmbH & Co. KG

PRIVA GmbH & Co. KG

Amselweg 23, 63688 Gedern · Amtsgericht Friedberg · HRA 5197

Stand der Registerdaten
25.11.2025

Allgemeine Vertretungsregelung

Ist nur ein persönlich haftender Gesellschafter vorhanden, vertritt er allein. Sind mehrere vorhanden, vertreten zwei persönlich haftende Gesellschafter gemeinsam oder ein persönlich haftender Gesellschafter gemeinsam mit einem Prokuristen. Durch Gesellschafterbeschluss kann persönlich haftenden Gesellschaftern Einzelvertretungsbefugnis erteilt werden. Auch können persönlich haftenden Gesellschafter durch Gesellschafterbeschluss ermächtigt werden, die Gesellschaft bei der Vornahme von Rechtsgeschäften mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten uneingeschränkt zu vertreten.

Wörtlich aus der aktuellsten Registereintragung übernommen (Stand 25.11.2025).

Zeichnungsberechtigte Personen

1 aktuell im Register eingetragene Vertreter · Stand 25.11.2025

Prokura rechtsgeschäftliche Vollmacht · 1
GK

Gustav Kubowitsch

Prokurist aus Registereintrag
Gesamtprokura Eingeschränkt
Im Handelsregister als Vertreter genannt. Keine eindeutige Personenzuordnung möglich (z. B. ohne Geburtsdatum eingetragen) – daher ohne Verknüpfung zu einem Personenprofil.

Was heißt „zeichnungsberechtigt“?

Einzelvertretung

Die Person darf allein unterschreiben und das Unternehmen binden.

Gesamtvertretung

Wirksam nur mit einer zweiten berechtigten Person zusammen.

Prokura

Weitreichende Vollmacht – als Gesamtprokura oder inhaltlich begrenzt eintragbar.

§ 181 BGB

„Befreit“ = darf auch Geschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen.

Rechtlicher Hinweis

Die auf zeichnungsberechtigt.de dargestellten Informationen beruhen auf Daten, die zum jeweils angegebenen Stand aus dem Handelsregister übernommen wurden. Sie dienen ausschließlich der allgemeinen Information und ersetzen keinen amtlichen Handelsregisterauszug. Trotz sorgfältiger Aufbereitung übernehmen wir keine Gewähr für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Angaben. Eine rechtsverbindliche Auskunft über die Vertretungsbefugnis erteilt ausschließlich das Handelsregister; maßgeblich ist stets dessen aktueller Inhalt.