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Peter Marburger GmbH
Zeichnungsberechtigte ↓
aktiv im Register GmbH

Peter Marburger GmbH

Ostpreußenstraße 25, 57334 Bad Laasphe · Amtsgericht Siegen · HRB 7835

Stand der Registerdaten
10.04.2026

Allgemeine Vertretungsregelung

Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Die Gesellschafter können jedoch die Vertretung und die Geschäftsführung abweichend regeln, insbesondere Einzelvertretung anordnen und alle oder einzelne Geschäftsführer von den Beschränkungen des § 181 BGB befreien.

Wörtlich aus der aktuellsten Registereintragung übernommen (Stand 10.04.2026).

Was gilt konkret?

1 von 2 Geschäftsführern sind ausdrücklich einzelvertretungsberechtigt und dürfen allein unterschreiben. Für die übrigen gilt die allgemeine Vertretungsregelung (gemeinsame Vertretung, z. B. zwei Geschäftsführer zusammen oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen).

Zusammenfassung auf Basis der Registerangaben. Eine ausführlichere Erläuterung wird erstellt …

Zeichnungsberechtigte Personen

2 aktuell im Register eingetragene Vertreter · Stand 10.04.2026

Geschäftsführung gesetzliche Vertreter · 2
DA

Dieter Achenbach

Geschäftsführer

geb. 1960 · Steffenberg · bestellt am 30.12.2011

Einzelvertretungsbefugt Befreit von § 181 BGB
Bedeutet: Darf die Gesellschaft allein vertreten und rechtsverbindlich unterschreiben. Zusätzlich befreit von § 181 BGB (Geschäfte mit sich selbst zulässig).
PM

Peter Marburger

Geschäftsführer

geb. 1960 · Bad Laasphe · bestellt am 06.06.2005

Was heißt „zeichnungsberechtigt“?

Einzelvertretung

Die Person darf allein unterschreiben und das Unternehmen binden.

Gesamtvertretung

Wirksam nur mit einer zweiten berechtigten Person zusammen.

Prokura

Weitreichende Vollmacht – als Gesamtprokura oder inhaltlich begrenzt eintragbar.

§ 181 BGB

„Befreit“ = darf auch Geschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen.

Rechtlicher Hinweis

Die auf zeichnungsberechtigt.de dargestellten Informationen beruhen auf Daten, die zum jeweils angegebenen Stand aus dem Handelsregister übernommen wurden. Sie dienen ausschließlich der allgemeinen Information und ersetzen keinen amtlichen Handelsregisterauszug. Trotz sorgfältiger Aufbereitung übernehmen wir keine Gewähr für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Angaben. Eine rechtsverbindliche Auskunft über die Vertretungsbefugnis erteilt ausschließlich das Handelsregister; maßgeblich ist stets dessen aktueller Inhalt.