zeichnungsberechtigt.de
OHANA e. V.
Zeichnungsberechtigte ↓
aktiv im Register

OHANA e. V.

66740 Saarlouis · Amtsgericht Saarlouis · VR 1734

Stand der Registerdaten
30.05.2026

Allgemeine Vertretungsregelung

Der Vorstand besteht aus mindestens einer und höchstens drei Personen. Ist nur ein Vorstandsmitglied bestellt, so vertritt dieses den Verein allein. Sind mehrere Vorstandsmitglieder bestellt, so sind zwei gemeinsam vertretungsbefugt. Die Vorstandsmitglieder sind von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit. Vorstandsmitgliedern kann Einzelvertretungsbefugnis erteilt werden.

Wörtlich aus der aktuellsten Registereintragung übernommen (Stand 30.05.2026).

Zeichnungsberechtigte Personen

0 aktuell im Register eingetragene Vertreter · Stand 30.05.2026

Für dieses Unternehmen sind aktuell keine aktiven zeichnungsberechtigten Personen im Register hinterlegt.

Was heißt „zeichnungsberechtigt“?

Einzelvertretung

Die Person darf allein unterschreiben und das Unternehmen binden.

Gesamtvertretung

Wirksam nur mit einer zweiten berechtigten Person zusammen.

Prokura

Weitreichende Vollmacht – als Gesamtprokura oder inhaltlich begrenzt eintragbar.

§ 181 BGB

„Befreit“ = darf auch Geschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen.

Rechtlicher Hinweis

Die auf zeichnungsberechtigt.de dargestellten Informationen beruhen auf Daten, die zum jeweils angegebenen Stand aus dem Handelsregister übernommen wurden. Sie dienen ausschließlich der allgemeinen Information und ersetzen keinen amtlichen Handelsregisterauszug. Trotz sorgfältiger Aufbereitung übernehmen wir keine Gewähr für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Angaben. Eine rechtsverbindliche Auskunft über die Vertretungsbefugnis erteilt ausschließlich das Handelsregister; maßgeblich ist stets dessen aktueller Inhalt.