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OCU PRO ® Augenärzte MVZ GmbH
Zeichnungsberechtigte ↓
aktiv im Register GmbH

OCU PRO ® Augenärzte MVZ GmbH

Kurhausstraße 20 A, 55543 Bad Kreuznach · Amtsgericht Bad Kreuznach · HRB 24238

Stand der Registerdaten
20.06.2026

Allgemeine Vertretungsregelung

Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.

Wörtlich aus der aktuellsten Registereintragung übernommen (Stand 20.06.2026).

Was gilt konkret?

Nach der allgemeinen Vertretungsregelung vertreten die 6 eingetragenen Geschäftsführer die Gesellschaft gemeinsam (zwei Geschäftsführer zusammen oder ein Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen); eine abweichende Einzelbefugnis ist nicht eingetragen.

Zusammenfassung auf Basis der Registerangaben. Eine ausführlichere Erläuterung wird erstellt …

Zeichnungsberechtigte Personen

6 aktuell im Register eingetragene Vertreter · Stand 20.06.2026

Geschäftsführung gesetzliche Vertreter · 6
BL

Benedikt Nikolaus Lörz

Geschäftsführer

geb. 1994 · Pfaffenhofen a.d. Ilm · bestellt am 27.04.2026

Befreit von § 181 BGB
PS

Paul Schermuly

Geschäftsführer

geb. 1996 · Frankfurt am Main · bestellt am 27.04.2026

Befreit von § 181 BGB
TT

Thomas Tyrtania

Geschäftsführer

geb. 1977 · Bad Kreuznach · bestellt am 24.04.2025

Befreit von § 181 BGB
RP

Riccardo Pariti

Geschäftsführer

geb. 1991 · Herborn · bestellt am 24.04.2025

Befreit von § 181 BGB
CI

Christian Inci

Geschäftsführer

geb. 1991 · Wiesbaden · bestellt am 24.04.2025

Befreit von § 181 BGB
BL

Benedikt Lörz

Geschäftsführer aus Registereintrag
Befreit von § 181 BGB
Im Handelsregister als Vertreter genannt. Keine eindeutige Personenzuordnung möglich (z. B. ohne Geburtsdatum eingetragen) – daher ohne Verknüpfung zu einem Personenprofil.

Was heißt „zeichnungsberechtigt“?

Einzelvertretung

Die Person darf allein unterschreiben und das Unternehmen binden.

Gesamtvertretung

Wirksam nur mit einer zweiten berechtigten Person zusammen.

Prokura

Weitreichende Vollmacht – als Gesamtprokura oder inhaltlich begrenzt eintragbar.

§ 181 BGB

„Befreit“ = darf auch Geschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen.

Rechtlicher Hinweis

Die auf zeichnungsberechtigt.de dargestellten Informationen beruhen auf Daten, die zum jeweils angegebenen Stand aus dem Handelsregister übernommen wurden. Sie dienen ausschließlich der allgemeinen Information und ersetzen keinen amtlichen Handelsregisterauszug. Trotz sorgfältiger Aufbereitung übernehmen wir keine Gewähr für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Angaben. Eine rechtsverbindliche Auskunft über die Vertretungsbefugnis erteilt ausschließlich das Handelsregister; maßgeblich ist stets dessen aktueller Inhalt.