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Nemitz Facility Management GmbH
Zeichnungsberechtigte ↓
aktiv im Register GmbH

Nemitz Facility Management GmbH

Hackenheimer Straße 30, 55545 Bad Kreuznach · Amtsgericht Bad Kreuznach · HRB 24863

Stand der Registerdaten
25.09.2025

Allgemeine Vertretungsregelung

Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.

Wörtlich aus der aktuellsten Registereintragung übernommen (Stand 25.09.2025).

Was gilt konkret?

Bernd Ralf Nemitz und Bernd Nemitz dürfen beide einzeln und allein für die Gesellschaft unterschreiben und sie vertreten, da beiden eine individuelle Einzelvertretungsbefugnis eingetragen ist. Diese speziellen Einzelbefugnisse gehen der allgemeinen Vertretungsregelung vor, wonach normalerweise zwei Geschäftsführer oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen gemeinsam unterschreiben müssten. Jeder der beiden Geschäftsführer kann daher beispielsweise einen Vertrag allein unterzeichnen, ohne den anderen hinzuziehen zu müssen. Die allgemeine Regel hat hier keine praktische Bedeutung mehr.

KI-gestützte Zusammenfassung auf Basis der Registerangaben.

Zeichnungsberechtigte Personen

2 aktuell im Register eingetragene Vertreter · Stand 25.09.2025

Geschäftsführung gesetzliche Vertreter · 2
BN

Bernd Ralf Nemitz

Geschäftsführer

geb. 1967 · Bad Kreuznach · bestellt am 24.09.2025

Einzelvertretungsbefugt Befreit von § 181 BGB
Bedeutet: Darf die Gesellschaft allein vertreten und rechtsverbindlich unterschreiben. Zusätzlich befreit von § 181 BGB (Geschäfte mit sich selbst zulässig).
BN

Bernd Nemitz

Geschäftsführer aus Registereintrag
Einzelvertretungsbefugt Befreit von § 181 BGB
Im Handelsregister als Vertreter genannt. Keine eindeutige Personenzuordnung möglich (z. B. ohne Geburtsdatum eingetragen) – daher ohne Verknüpfung zu einem Personenprofil.

Was heißt „zeichnungsberechtigt“?

Einzelvertretung

Die Person darf allein unterschreiben und das Unternehmen binden.

Gesamtvertretung

Wirksam nur mit einer zweiten berechtigten Person zusammen.

Prokura

Weitreichende Vollmacht – als Gesamtprokura oder inhaltlich begrenzt eintragbar.

§ 181 BGB

„Befreit“ = darf auch Geschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen.

Rechtlicher Hinweis

Die auf zeichnungsberechtigt.de dargestellten Informationen beruhen auf Daten, die zum jeweils angegebenen Stand aus dem Handelsregister übernommen wurden. Sie dienen ausschließlich der allgemeinen Information und ersetzen keinen amtlichen Handelsregisterauszug. Trotz sorgfältiger Aufbereitung übernehmen wir keine Gewähr für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Angaben. Eine rechtsverbindliche Auskunft über die Vertretungsbefugnis erteilt ausschließlich das Handelsregister; maßgeblich ist stets dessen aktueller Inhalt.