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Mila Küchen Design GmbH
Zeichnungsberechtigte ↓
aktiv im Register GmbH

Mila Küchen Design GmbH

Borghorster Weg 1, 48612 Horstmar · Amtsgericht Steinfurt · HRB 16086

Stand der Registerdaten
14.07.2026

Allgemeine Vertretungsregelung

Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.

Wörtlich aus der aktuellsten Registereintragung übernommen (Stand 14.07.2026).

Was gilt konkret?

Bei der Mila Küchen Design GmbH geht die individuelle Einzelvertretungsbefugnis vor der allgemeinen Regel: Sowohl Ali Yusef als auch Abdulbaki Hamo dürfen jeweils allein für die Gesellschaft unterschreiben und sie vertreten, da beiden eine Einzelvertretungsbefugnis eingetragen ist. Die allgemeine Vertretungsregelung, die normalerweise zwei Geschäftsführer oder einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen zusammen vorsähe, wird durch diese individuellen Eintragungen vollständig verdrängt. Die Befreiung von § 181 BGB bedeutet zusätzlich, dass jeder der beiden Geschäftsführer auch bei Interessenskonflikten allein handeln darf, beispielsweise wenn er persönlich eine Gegenpartei in einer Transaktion ist.

KI-gestützte Zusammenfassung auf Basis der Registerangaben.

Zeichnungsberechtigte Personen

2 aktuell im Register eingetragene Vertreter · Stand 14.07.2026

Geschäftsführung gesetzliche Vertreter · 2
AY

Ali Yusef

Geschäftsführer

geb. 1988 · Laer · bestellt am 13.07.2026

Einzelvertretungsbefugt Befreit von § 181 BGB
Bedeutet: Darf die Gesellschaft allein vertreten und rechtsverbindlich unterschreiben. Zusätzlich befreit von § 181 BGB (Geschäfte mit sich selbst zulässig).
AH

Abdulbaki Hamo

Geschäftsführer

geb. 1982 · Münster · bestellt am 13.07.2026

Einzelvertretungsbefugt Befreit von § 181 BGB
Bedeutet: Darf die Gesellschaft allein vertreten und rechtsverbindlich unterschreiben. Zusätzlich befreit von § 181 BGB (Geschäfte mit sich selbst zulässig).

Was heißt „zeichnungsberechtigt“?

Einzelvertretung

Die Person darf allein unterschreiben und das Unternehmen binden.

Gesamtvertretung

Wirksam nur mit einer zweiten berechtigten Person zusammen.

Prokura

Weitreichende Vollmacht – als Gesamtprokura oder inhaltlich begrenzt eintragbar.

§ 181 BGB

„Befreit“ = darf auch Geschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen.

Rechtlicher Hinweis

Die auf zeichnungsberechtigt.de dargestellten Informationen beruhen auf Daten, die zum jeweils angegebenen Stand aus dem Handelsregister übernommen wurden. Sie dienen ausschließlich der allgemeinen Information und ersetzen keinen amtlichen Handelsregisterauszug. Trotz sorgfältiger Aufbereitung übernehmen wir keine Gewähr für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Angaben. Eine rechtsverbindliche Auskunft über die Vertretungsbefugnis erteilt ausschließlich das Handelsregister; maßgeblich ist stets dessen aktueller Inhalt.