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MEWA Textil-Service SE & Co. Management OHG
Zeichnungsberechtigte ↓
aktiv im Register AG

MEWA Textil-Service SE & Co. Management OHG

John-F.-Kennedy.-Straße 4, 65189 Wiesbaden · Amtsgericht Wiesbaden · HRA 4158

Stand der Registerdaten
24.08.2025

Allgemeine Vertretungsregelung

Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln.

Wörtlich aus der aktuellsten Registereintragung übernommen (Stand 24.08.2025).

Zeichnungsberechtigte Personen

7 aktuell im Register eingetragene Vertreter · Stand 24.08.2025

Prokura rechtsgeschäftliche Vollmacht · 7
AG

Axel Ralf Girsch

Prokurist

geb. 1963 · Wiesbaden

Bedeutet: Prokura ist eine weitreichende Handlungsvollmacht. Genauer Umfang: siehe allgemeine Vertretungsregelung.
MH

Michael Hümpfner

Prokurist

geb. 1964 · Veitshöchheim

Bedeutet: Prokura ist eine weitreichende Handlungsvollmacht. Genauer Umfang: siehe allgemeine Vertretungsregelung.
NL

Neven Lang

Prokurist

geb. 1968 · Mannheim

Bedeutet: Prokura ist eine weitreichende Handlungsvollmacht. Genauer Umfang: siehe allgemeine Vertretungsregelung.
RS

Rainer Monteagudo Santí

Prokurist

geb. 1983 · Wiesbaden

Bedeutet: Prokura ist eine weitreichende Handlungsvollmacht. Genauer Umfang: siehe allgemeine Vertretungsregelung.
HT

Holger Thorn

Prokurist

geb. 1971 · Hochheim am Main

Bedeutet: Prokura ist eine weitreichende Handlungsvollmacht. Genauer Umfang: siehe allgemeine Vertretungsregelung.
DG

Daša Brigitta Guttenberger

Prokurist

geb. 1974 · Grasbrunn

Bedeutet: Prokura ist eine weitreichende Handlungsvollmacht. Genauer Umfang: siehe allgemeine Vertretungsregelung.
DG

Daša Brigita Guttenberger

Prokurist

geb. 1974 · Grasbrunn

Bedeutet: Prokura ist eine weitreichende Handlungsvollmacht. Genauer Umfang: siehe allgemeine Vertretungsregelung.

Was heißt „zeichnungsberechtigt“?

Einzelvertretung

Die Person darf allein unterschreiben und das Unternehmen binden.

Gesamtvertretung

Wirksam nur mit einer zweiten berechtigten Person zusammen.

Prokura

Weitreichende Vollmacht – als Gesamtprokura oder inhaltlich begrenzt eintragbar.

§ 181 BGB

„Befreit“ = darf auch Geschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen.

Rechtlicher Hinweis

Die auf zeichnungsberechtigt.de dargestellten Informationen beruhen auf Daten, die zum jeweils angegebenen Stand aus dem Handelsregister übernommen wurden. Sie dienen ausschließlich der allgemeinen Information und ersetzen keinen amtlichen Handelsregisterauszug. Trotz sorgfältiger Aufbereitung übernehmen wir keine Gewähr für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Angaben. Eine rechtsverbindliche Auskunft über die Vertretungsbefugnis erteilt ausschließlich das Handelsregister; maßgeblich ist stets dessen aktueller Inhalt.