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Metob Beschichtungen GmbH
Zeichnungsberechtigte ↓
aktiv im Register GmbH

Metob Beschichtungen GmbH

Röthenstr. 21, 96247 Michelau i. Ofr. · Amtsgericht Coburg · HRB 2475

Stand der Registerdaten
20.08.2025

Allgemeine Vertretungsregelung

Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinschaftlich mit einem Prokuristen vertreten. Für Rechtsgeschäfte mit der Metob Holding GmbH & Co. KG und der Metob Verwaltungs-GmbH sowie deren Beteiligungsgesellschaften sind die Geschäftsführer von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.

Wörtlich aus der aktuellsten Registereintragung übernommen (Stand 20.08.2025).

Was gilt konkret?

Nach der allgemeinen Vertretungsregelung vertreten der eingetragene Geschäftsführer die Gesellschaft gemeinsam (zwei Geschäftsführer zusammen oder ein Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen); eine abweichende Einzelbefugnis ist nicht eingetragen.

Zusammenfassung auf Basis der Registerangaben. Eine ausführlichere Erläuterung wird erstellt …

Zeichnungsberechtigte Personen

3 aktuell im Register eingetragene Vertreter · Stand 20.08.2025

Geschäftsführung gesetzliche Vertreter · 1
MJ

Marco René Jobst

Geschäftsführer

geb. 1973 · Föritztal · bestellt am 23.03.2018

Prokura rechtsgeschäftliche Vollmacht · 2
MK

Marion Krämer

Prokurist

geb. 1967 · Michelau · bestellt am 09.02.2012

Bedeutet: Prokura ist eine weitreichende Handlungsvollmacht. Genauer Umfang: siehe allgemeine Vertretungsregelung.
MJ

Manuela Jobst

Prokurist aus Registereintrag
Einzelprokura
Im Handelsregister als Vertreter genannt. Keine eindeutige Personenzuordnung möglich (z. B. ohne Geburtsdatum eingetragen) – daher ohne Verknüpfung zu einem Personenprofil.

Was heißt „zeichnungsberechtigt“?

Einzelvertretung

Die Person darf allein unterschreiben und das Unternehmen binden.

Gesamtvertretung

Wirksam nur mit einer zweiten berechtigten Person zusammen.

Prokura

Weitreichende Vollmacht – als Gesamtprokura oder inhaltlich begrenzt eintragbar.

§ 181 BGB

„Befreit“ = darf auch Geschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen.

Rechtlicher Hinweis

Die auf zeichnungsberechtigt.de dargestellten Informationen beruhen auf Daten, die zum jeweils angegebenen Stand aus dem Handelsregister übernommen wurden. Sie dienen ausschließlich der allgemeinen Information und ersetzen keinen amtlichen Handelsregisterauszug. Trotz sorgfältiger Aufbereitung übernehmen wir keine Gewähr für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Angaben. Eine rechtsverbindliche Auskunft über die Vertretungsbefugnis erteilt ausschließlich das Handelsregister; maßgeblich ist stets dessen aktueller Inhalt.