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Medizinisches Versorgungszentrum Much GmbH
Zeichnungsberechtigte ↓
aktiv im Register GmbH

Medizinisches Versorgungszentrum Much GmbH

Dr. Wirtz-Straße 5-9, 53804 Much · Amtsgericht Siegburg · HRB 19319

Stand der Registerdaten
18.02.2026

Allgemeine Vertretungsregelung

Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.

Wörtlich aus der aktuellsten Registereintragung übernommen (Stand 18.02.2026).

Was gilt konkret?

Thomas Aßmann und Thomas med. Aßmann dürfen beide einzeln und allein für das Unternehmen unterschreiben und es vertreten, da beiden eine Einzelvertretungsbefugnis individuell eingetragen ist. Die allgemeine Vertretungsregelung, die normalerweise zwei Geschäftsführer gemeinsam verlangen würde, tritt hinter diese speziellen Einzelbefugnisse zurück. Jeder der beiden Geschäftsführer kann also beispielsweise einen Vertrag eigenständig unterschreiben, ohne dass der andere zustimmen muss.

KI-gestützte Zusammenfassung auf Basis der Registerangaben.

Zeichnungsberechtigte Personen

2 aktuell im Register eingetragene Vertreter · Stand 18.02.2026

Geschäftsführung gesetzliche Vertreter · 2
TA

Thomas Aßmann

Geschäftsführer

geb. 1963 · Lindlar · bestellt am 17.02.2026

Einzelvertretungsbefugt Befreit von § 181 BGB
Bedeutet: Darf die Gesellschaft allein vertreten und rechtsverbindlich unterschreiben. Zusätzlich befreit von § 181 BGB (Geschäfte mit sich selbst zulässig).
TA

Thomas med. Aßmann

Geschäftsführer aus Registereintrag
Einzelvertretungsbefugt Befreit von § 181 BGB
Im Handelsregister als Vertreter genannt. Keine eindeutige Personenzuordnung möglich (z. B. ohne Geburtsdatum eingetragen) – daher ohne Verknüpfung zu einem Personenprofil.

Was heißt „zeichnungsberechtigt“?

Einzelvertretung

Die Person darf allein unterschreiben und das Unternehmen binden.

Gesamtvertretung

Wirksam nur mit einer zweiten berechtigten Person zusammen.

Prokura

Weitreichende Vollmacht – als Gesamtprokura oder inhaltlich begrenzt eintragbar.

§ 181 BGB

„Befreit“ = darf auch Geschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen.

Rechtlicher Hinweis

Die auf zeichnungsberechtigt.de dargestellten Informationen beruhen auf Daten, die zum jeweils angegebenen Stand aus dem Handelsregister übernommen wurden. Sie dienen ausschließlich der allgemeinen Information und ersetzen keinen amtlichen Handelsregisterauszug. Trotz sorgfältiger Aufbereitung übernehmen wir keine Gewähr für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Angaben. Eine rechtsverbindliche Auskunft über die Vertretungsbefugnis erteilt ausschließlich das Handelsregister; maßgeblich ist stets dessen aktueller Inhalt.