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"Media-Vision" / Regional Stuttgart e.V.
Zeichnungsberechtigte ↓
aktiv im Register eG

"Media-Vision" / Regional Stuttgart e.V.

Stuttgart · Amtsgericht Stuttgart · VR 4444

Stand der Registerdaten
14.10.2025

Allgemeine Vertretungsregelung

Der Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden, dem Stellvertretenden Vorsitzenden, dem Schriftführer und dem Kassier. Sie sind jeweils einzelvertretungsberechtigt. Für Rechtsgeschäfte über Grundvermögen und andere dingliche Rechte, sowie für den Ankauf von Geräten ab 5.000,--DM sind die Unterschriften des Kassiers oder des Schriftführers in Verbindung mit einem weiteren Mitglied des Vorstandes gem. § 26 BGB notwendig. Ämtervereinigung ist möglich, der Vorstand gem. § 26 BGB muß aber mindestens aus drei Personen bestehen. Dem Vorstand ist es gestattet, den Verein auch bei Rechtsgeschäften mit sich selbst in eigenem Namen und fremdem Namen zu vertreten. Wird ein Rechtsgeschäft mit einem Vorstandsmitglied gem. § 181 BGB abgeschlossen, so vertreten die Belange des Vereins ausschließlich die übrigen Vorstandsmitglieder.

Wörtlich aus der aktuellsten Registereintragung übernommen (Stand 14.10.2025).

Zeichnungsberechtigte Personen

0 aktuell im Register eingetragene Vertreter · Stand 14.10.2025

Für dieses Unternehmen sind aktuell keine aktiven zeichnungsberechtigten Personen im Register hinterlegt.

Was heißt „zeichnungsberechtigt“?

Einzelvertretung

Die Person darf allein unterschreiben und das Unternehmen binden.

Gesamtvertretung

Wirksam nur mit einer zweiten berechtigten Person zusammen.

Prokura

Weitreichende Vollmacht – als Gesamtprokura oder inhaltlich begrenzt eintragbar.

§ 181 BGB

„Befreit“ = darf auch Geschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen.

Rechtlicher Hinweis

Die auf zeichnungsberechtigt.de dargestellten Informationen beruhen auf Daten, die zum jeweils angegebenen Stand aus dem Handelsregister übernommen wurden. Sie dienen ausschließlich der allgemeinen Information und ersetzen keinen amtlichen Handelsregisterauszug. Trotz sorgfältiger Aufbereitung übernehmen wir keine Gewähr für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Angaben. Eine rechtsverbindliche Auskunft über die Vertretungsbefugnis erteilt ausschließlich das Handelsregister; maßgeblich ist stets dessen aktueller Inhalt.