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MAX STREICHER GmbH & Co. Kommanditgesellschaft auf Aktien
Zeichnungsberechtigte ↓
aktiv im Register GmbH

MAX STREICHER GmbH & Co. Kommanditgesellschaft auf Aktien

Schwaigerbreite 17, 94469 Deggendorf · Amtsgericht Deggendorf · HRB 2351

Stand der Registerdaten
21.11.2025

Allgemeine Vertretungsregelung

Der persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln und ist befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen

Wörtlich aus der aktuellsten Registereintragung übernommen (Stand 21.11.2025).

Zeichnungsberechtigte Personen

6 aktuell im Register eingetragene Vertreter · Stand 21.11.2025

Prokura rechtsgeschäftliche Vollmacht · 6
CG

Carolaine Gigliola

Prokurist

geb. 1981 · Bernried · bestellt am 07.05.2025

Gesamtprokura
Bedeutet: Prokura ist eine weitreichende Handlungsvollmacht. Genauer Umfang: siehe allgemeine Vertretungsregelung.
TF

Tobias Feigl

Prokurist

geb. 1977 · Bayerisch Eisenstein · bestellt am 21.05.2024

Gesamtprokura
Bedeutet: Prokura ist eine weitreichende Handlungsvollmacht. Genauer Umfang: siehe allgemeine Vertretungsregelung.
ML

Markus Lallinger

Prokurist

geb. 1976 · Bischofsmais · bestellt am 23.04.2024

Bedeutet: Prokura ist eine weitreichende Handlungsvollmacht. Genauer Umfang: siehe allgemeine Vertretungsregelung.
HK

Hans Kiendl

Prokurist

geb. 1982 · Deggendorf · bestellt am 18.04.2019

Einzelprokura
Bedeutet: Prokura ist eine weitreichende Handlungsvollmacht. Genauer Umfang: siehe allgemeine Vertretungsregelung.
SW

Stefan Weinberger

Prokurist

geb. 1971 · Offenberg · bestellt am 24.07.2018

Einzelprokura
Bedeutet: Prokura ist eine weitreichende Handlungsvollmacht. Genauer Umfang: siehe allgemeine Vertretungsregelung.
EP

Elmar Plenk

Prokurist aus Registereintrag
Einzelprokura
Im Handelsregister als Vertreter genannt. Keine eindeutige Personenzuordnung möglich (z. B. ohne Geburtsdatum eingetragen) – daher ohne Verknüpfung zu einem Personenprofil.

Was heißt „zeichnungsberechtigt“?

Einzelvertretung

Die Person darf allein unterschreiben und das Unternehmen binden.

Gesamtvertretung

Wirksam nur mit einer zweiten berechtigten Person zusammen.

Prokura

Weitreichende Vollmacht – als Gesamtprokura oder inhaltlich begrenzt eintragbar.

§ 181 BGB

„Befreit“ = darf auch Geschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen.

Rechtlicher Hinweis

Die auf zeichnungsberechtigt.de dargestellten Informationen beruhen auf Daten, die zum jeweils angegebenen Stand aus dem Handelsregister übernommen wurden. Sie dienen ausschließlich der allgemeinen Information und ersetzen keinen amtlichen Handelsregisterauszug. Trotz sorgfältiger Aufbereitung übernehmen wir keine Gewähr für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Angaben. Eine rechtsverbindliche Auskunft über die Vertretungsbefugnis erteilt ausschließlich das Handelsregister; maßgeblich ist stets dessen aktueller Inhalt.