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Marciniak Versicherungsmakler GmbH
Zeichnungsberechtigte ↓
aktiv im Register GmbH

Marciniak Versicherungsmakler GmbH

Dicksche Heide 1, 47506 Neukirchen-Vluyn · Amtsgericht Kleve · HRB 15577

Stand der Registerdaten
07.08.2025

Allgemeine Vertretungsregelung

Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Liquidatoren. Ist nur ein Liquidator bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Liquidatoren bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Liquidatoren gemeinsam oder durch einen Liquidator gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung kann einem oder jedem Liquidator die Befugnis erteilt werden, die Gesellschaft stets einzeln zu vertreten. Durch Gesellschafterbeschluss können einzelne oder mehrere Liquidatoren von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit werden.

Wörtlich aus der aktuellsten Registereintragung übernommen (Stand 07.08.2025).

Was gilt konkret?

Nach der allgemeinen Vertretungsregelung vertreten die 2 eingetragenen Geschäftsführer die Gesellschaft gemeinsam (zwei Geschäftsführer zusammen oder ein Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen); eine abweichende Einzelbefugnis ist nicht eingetragen.

Zusammenfassung auf Basis der Registerangaben. Eine ausführlichere Erläuterung wird erstellt …

Zeichnungsberechtigte Personen

4 aktuell im Register eingetragene Vertreter · Stand 07.08.2025

Geschäftsführung gesetzliche Vertreter · 2
JM

Joachim Marciniak

Geschäftsführer

geb. 1968 · Kempen · bestellt am 07.12.2018

PM

Philipp Marciniak

Geschäftsführer

geb. 1985 · Moers · bestellt am 07.12.2018

Liquidation Abwicklung der Gesellschaft · 2
JM

Joachim Marciniak

Liquidator

geb. 1968 · Kempen · bestellt am 29.10.2024

PM

Philipp Marciniak

Liquidator

geb. 1985 · Moers · bestellt am 29.10.2024

Was heißt „zeichnungsberechtigt“?

Einzelvertretung

Die Person darf allein unterschreiben und das Unternehmen binden.

Gesamtvertretung

Wirksam nur mit einer zweiten berechtigten Person zusammen.

Prokura

Weitreichende Vollmacht – als Gesamtprokura oder inhaltlich begrenzt eintragbar.

§ 181 BGB

„Befreit“ = darf auch Geschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen.

Rechtlicher Hinweis

Die auf zeichnungsberechtigt.de dargestellten Informationen beruhen auf Daten, die zum jeweils angegebenen Stand aus dem Handelsregister übernommen wurden. Sie dienen ausschließlich der allgemeinen Information und ersetzen keinen amtlichen Handelsregisterauszug. Trotz sorgfältiger Aufbereitung übernehmen wir keine Gewähr für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Angaben. Eine rechtsverbindliche Auskunft über die Vertretungsbefugnis erteilt ausschließlich das Handelsregister; maßgeblich ist stets dessen aktueller Inhalt.