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M2 Transporte UG (haftungsbeschränkt)
Zeichnungsberechtigte ↓
aktiv im Register UG (haftungsbeschränkt)

M2 Transporte UG (haftungsbeschränkt)

Am Denkmal 10, 33790 Halle · Amtsgericht Gütersloh · HRB 11516

Stand der Registerdaten
01.07.2025

Allgemeine Vertretungsregelung

Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch die Geschäftsführer gemeinsam vertreten.

Wörtlich aus der aktuellsten Registereintragung übernommen (Stand 01.07.2025).

Was gilt konkret?

Die allgemeine Vertretungsregelung würde eigentlich Gesamtvertretung (Unterschrift nur gemeinsam) vorsehen, da zwei Geschäftsführer bestellt sind. Diese wird aber durch die individuellen Eintragungen überstimmt: Sowohl Mike Benjamin Scollie als auch Mike Scollie haben jeweils eine Einzelvertretungsbefugnis ("Gesamtvertretung") und dürfen daher allein für das Unternehmen unterschreiben und handeln. Die individuellen Eintragungen gehen der allgemeinen Regel vor. Konkret kann jeder der beiden Geschäftsführer beispielsweise einen Vertrag allein abschließen und unterzeichnen, ohne den anderen einbeziehen zu müssen.

KI-gestützte Zusammenfassung auf Basis der Registerangaben.

Zeichnungsberechtigte Personen

2 aktuell im Register eingetragene Vertreter · Stand 01.07.2025

Geschäftsführung gesetzliche Vertreter · 2
MS

Mike Benjamin Scollie

Geschäftsführer

geb. 1990 · Dissen · bestellt am 01.08.2019

Gesamtvertretung Befreit von § 181 BGB
Bedeutet: Vertritt die Gesellschaft nur gemeinsam mit einer weiteren berechtigten Person.
MS

Mike Scollie

Geschäftsführer aus Registereintrag
Gesamtvertretung Befreit von § 181 BGB
Im Handelsregister als Vertreter genannt. Keine eindeutige Personenzuordnung möglich (z. B. ohne Geburtsdatum eingetragen) – daher ohne Verknüpfung zu einem Personenprofil.

Was heißt „zeichnungsberechtigt“?

Einzelvertretung

Die Person darf allein unterschreiben und das Unternehmen binden.

Gesamtvertretung

Wirksam nur mit einer zweiten berechtigten Person zusammen.

Prokura

Weitreichende Vollmacht – als Gesamtprokura oder inhaltlich begrenzt eintragbar.

§ 181 BGB

„Befreit“ = darf auch Geschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen.

Rechtlicher Hinweis

Die auf zeichnungsberechtigt.de dargestellten Informationen beruhen auf Daten, die zum jeweils angegebenen Stand aus dem Handelsregister übernommen wurden. Sie dienen ausschließlich der allgemeinen Information und ersetzen keinen amtlichen Handelsregisterauszug. Trotz sorgfältiger Aufbereitung übernehmen wir keine Gewähr für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Angaben. Eine rechtsverbindliche Auskunft über die Vertretungsbefugnis erteilt ausschließlich das Handelsregister; maßgeblich ist stets dessen aktueller Inhalt.