Allgemeine Vertretungsregelung
Wörtlich aus der aktuellsten Registereintragung übernommen (Stand 18.11.2025).
Zeichnungsberechtigte Personen
17 aktuell im Register eingetragene Vertreter · Stand 18.11.2025
Berta Heyl
Prokurist aus RegistereintragAndrea Rheinwald geb. Scholti
Prokurist aus RegistereintragRolf Volbon
Prokurist aus RegistereintragUta Volbon geb. Fischer
Prokurist aus RegistereintragHorst Neumann
Prokurist aus RegistereintragSabine Neumann
Prokurist aus RegistereintragGert Rickart
Prokurist aus RegistereintragJohannes Mayer
Prokurist aus RegistereintragElisabeth Fabig geb. Pausch
Prokurist aus RegistereintragGerhard Dr. Fabig
Prokurist aus RegistereintragHermersberg Buntes Leben stiften
Prokurist aus RegistereintragJulia Krawitz
Prokurist aus RegistereintragAndrea Rheinwald
Prokurist aus RegistereintragUta Volbon
Prokurist aus RegistereintragElisabeth Fabig
Prokurist aus RegistereintragKai Grünenwald
Prokurist aus RegistereintragWas heißt „zeichnungsberechtigt“?
Die Person darf allein unterschreiben und das Unternehmen binden.
Wirksam nur mit einer zweiten berechtigten Person zusammen.
Weitreichende Vollmacht – als Gesamtprokura oder inhaltlich begrenzt eintragbar.
„Befreit“ = darf auch Geschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen.