Allgemeine Vertretungsregelung
Wörtlich aus der aktuellsten Registereintragung übernommen (Stand 14.01.2026).
Was gilt konkret?
Alle 5 eingetragenen Geschäftsführer sind einzelvertretungsberechtigt: Jede/r darf die Gesellschaft allein rechtsverbindlich vertreten. Die allgemeine Regel zur gemeinsamen Vertretung tritt insoweit zurück, weil die individuelle Einzelbefugnis vorgeht. Zusätzlich besteht eine Befreiung von § 181 BGB (Geschäfte mit sich selbst zulässig).
Zusammenfassung auf Basis der Registerangaben. Eine ausführlichere Erläuterung wird erstellt …
Zeichnungsberechtigte Personen
12 aktuell im Register eingetragene Vertreter · Stand 14.01.2026
Michael Kuske
Geschäftsführer aus RegistereintragFabian Hirsch
Geschäftsführer aus RegistereintragMalte Vollandt
Geschäftsführer aus RegistereintragJürgen Hatzipantelis
Geschäftsführer aus RegistereintragMarkus Stotz
Prokuristgeb. 1973 · Holzgerlingen · bestellt am 08.02.2024
Stefan Mulder
Prokuristgeb. 1968 · Windhagen · bestellt am 12.06.2023
Rony Mikhael
Prokuristgeb. 1989 · Karlsruhe · bestellt am 11.04.2022
Michael Carstens
Prokuristgeb. 1976 · Potsdam · bestellt am 15.12.2021
Markus Hahn
Prokuristgeb. 1987 · Essen · bestellt am 05.11.2019
Rainer Frädert
Prokuristgeb. 1964 · Berlin · bestellt am 25.07.2017
Dirk Franke
Prokuristgeb. 1966 · Remscheid · bestellt am 14.11.2016
Was heißt „zeichnungsberechtigt“?
Die Person darf allein unterschreiben und das Unternehmen binden.
Wirksam nur mit einer zweiten berechtigten Person zusammen.
Weitreichende Vollmacht – als Gesamtprokura oder inhaltlich begrenzt eintragbar.
„Befreit“ = darf auch Geschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen.