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Lehrter Beteiligungs-GmbH
Zeichnungsberechtigte ↓
aktiv im Register GmbH

Lehrter Beteiligungs-GmbH

Rathausplatz 1, 31275 Lehrte · Amtsgericht Hildesheim · HRB 35094

Stand der Registerdaten
21.11.2025

Allgemeine Vertretungsregelung

Die Gesellschaft hat einen oder zwei Geschäftsführer. Jeder Geschäftsführer vertritt einzeln. Die Geschäftsführer sind für Geschäfte mit der Stadt Lehrte von dem Verbot des Selbstkontrahierens (§ 181 BGB) befreit.

Wörtlich aus der aktuellsten Registereintragung übernommen (Stand 21.11.2025).

Was gilt konkret?

Nach der allgemeinen Vertretungsregelung vertreten die 2 eingetragenen Geschäftsführer die Gesellschaft gemeinsam (zwei Geschäftsführer zusammen oder ein Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen); eine abweichende Einzelbefugnis ist nicht eingetragen.

Zusammenfassung auf Basis der Registerangaben. Eine ausführlichere Erläuterung wird erstellt …

Zeichnungsberechtigte Personen

2 aktuell im Register eingetragene Vertreter · Stand 21.11.2025

Geschäftsführung gesetzliche Vertreter · 2
KS

Kevin Schiborr

Geschäftsführer

geb. 1992 · Lehrte · bestellt am 19.04.2023

FP

Frank Prüße

Geschäftsführer

geb. 1964 · Lehrte · bestellt am 07.11.2019

Was heißt „zeichnungsberechtigt“?

Einzelvertretung

Die Person darf allein unterschreiben und das Unternehmen binden.

Gesamtvertretung

Wirksam nur mit einer zweiten berechtigten Person zusammen.

Prokura

Weitreichende Vollmacht – als Gesamtprokura oder inhaltlich begrenzt eintragbar.

§ 181 BGB

„Befreit“ = darf auch Geschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen.

Rechtlicher Hinweis

Die auf zeichnungsberechtigt.de dargestellten Informationen beruhen auf Daten, die zum jeweils angegebenen Stand aus dem Handelsregister übernommen wurden. Sie dienen ausschließlich der allgemeinen Information und ersetzen keinen amtlichen Handelsregisterauszug. Trotz sorgfältiger Aufbereitung übernehmen wir keine Gewähr für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Angaben. Eine rechtsverbindliche Auskunft über die Vertretungsbefugnis erteilt ausschließlich das Handelsregister; maßgeblich ist stets dessen aktueller Inhalt.