Rolf Landry
Geschäftsführergeb. 1955 · Kaiserslautern · bestellt am 12.05.2025
Marie-Curie-Straße 2 c, 67661 Kaiserslautern · Amtsgericht Kaiserslautern · HRB 34175
Wörtlich aus der aktuellsten Registereintragung übernommen (Stand 08.06.2025).
Rolf Landry darf als Geschäftsführer allein für die Gesellschaft unterschreiben und sie vertreten, da er eine individuelle Einzelvertretungsbefugnis hat. Die allgemeine Vertretungsregelung, die normalerweise zwei Geschäftsführer oder einen Geschäftsführer mit Prokuristen vorschreiben würde, tritt hinter diese spezielle Eintragung zurück. Die Befreiung von § 181 BGB bedeutet zusätzlich, dass Landry auch in Fällen unterschreiben darf, in denen er persönlich betroffen ist – etwa bei Verträgen mit sich selbst. Konkret: Landry kann einen Mietvertrag oder Kaufvertrag allein im Namen der GmbH unterzeichnen, ohne einen zweiten Geschäftsführer zu benötigen.
KI-gestützte Zusammenfassung auf Basis der Registerangaben.
1 aktuell im Register eingetragene Vertreter · Stand 08.06.2025
geb. 1955 · Kaiserslautern · bestellt am 12.05.2025
Die Person darf allein unterschreiben und das Unternehmen binden.
Wirksam nur mit einer zweiten berechtigten Person zusammen.
Weitreichende Vollmacht – als Gesamtprokura oder inhaltlich begrenzt eintragbar.
„Befreit“ = darf auch Geschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen.
Die auf zeichnungsberechtigt.de dargestellten Informationen beruhen auf Daten, die zum jeweils angegebenen Stand aus dem Handelsregister übernommen wurden. Sie dienen ausschließlich der allgemeinen Information und ersetzen keinen amtlichen Handelsregisterauszug. Trotz sorgfältiger Aufbereitung übernehmen wir keine Gewähr für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Angaben. Eine rechtsverbindliche Auskunft über die Vertretungsbefugnis erteilt ausschließlich das Handelsregister; maßgeblich ist stets dessen aktueller Inhalt.