zeichnungsberechtigt.de
Lampert Verwaltungs GmbH & Co. KG
Zeichnungsberechtigte ↓
aktiv im Register GmbH & Co. KG

Lampert Verwaltungs GmbH & Co. KG

Sudetenstraße 14, 97332 Volkach · Amtsgericht Würzburg · HRA 9130

Stand der Registerdaten
23.07.2026

Allgemeine Vertretungsregelung

Zur Geschäftsführung und Vertretung der Gesellschaft sind alleine die Komplementär-GmbH und ihre Organe berechtigt und verpflichtet. Die Komplementär-GmbH selbst und ihre Organe sind für Geschäfte der Komplementärin mit der Gesellschaft befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen

Wörtlich aus der aktuellsten Registereintragung übernommen (Stand 23.07.2026).

Zeichnungsberechtigte Personen

2 aktuell im Register eingetragene Vertreter · Stand 23.07.2026

Prokura rechtsgeschäftliche Vollmacht · 2
HL

Harald Lampert

Prokurist aus Registereintrag
Im Handelsregister als Vertreter genannt. Keine eindeutige Personenzuordnung möglich (z. B. ohne Geburtsdatum eingetragen) – daher ohne Verknüpfung zu einem Personenprofil.
AB

Andrea Bauer-Lampert

Prokurist aus Registereintrag
Im Handelsregister als Vertreter genannt. Keine eindeutige Personenzuordnung möglich (z. B. ohne Geburtsdatum eingetragen) – daher ohne Verknüpfung zu einem Personenprofil.

Was heißt „zeichnungsberechtigt“?

Einzelvertretung

Die Person darf allein unterschreiben und das Unternehmen binden.

Gesamtvertretung

Wirksam nur mit einer zweiten berechtigten Person zusammen.

Prokura

Weitreichende Vollmacht – als Gesamtprokura oder inhaltlich begrenzt eintragbar.

§ 181 BGB

„Befreit“ = darf auch Geschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen.

Rechtlicher Hinweis

Die auf zeichnungsberechtigt.de dargestellten Informationen beruhen auf Daten, die zum jeweils angegebenen Stand aus dem Handelsregister übernommen wurden. Sie dienen ausschließlich der allgemeinen Information und ersetzen keinen amtlichen Handelsregisterauszug. Trotz sorgfältiger Aufbereitung übernehmen wir keine Gewähr für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Angaben. Eine rechtsverbindliche Auskunft über die Vertretungsbefugnis erteilt ausschließlich das Handelsregister; maßgeblich ist stets dessen aktueller Inhalt.