Allgemeine Vertretungsregelung
Wörtlich aus der aktuellsten Registereintragung übernommen (Stand 14.07.2025).
Was gilt konkret?
Alle 2 eingetragenen Geschäftsführer sind einzelvertretungsberechtigt: Jede/r darf die Gesellschaft allein rechtsverbindlich vertreten. Die allgemeine Regel zur gemeinsamen Vertretung tritt insoweit zurück, weil die individuelle Einzelbefugnis vorgeht. Zusätzlich besteht eine Befreiung von § 181 BGB (Geschäfte mit sich selbst zulässig).
Zusammenfassung auf Basis der Registerangaben. Eine ausführlichere Erläuterung wird erstellt …
Zeichnungsberechtigte Personen
5 aktuell im Register eingetragene Vertreter · Stand 14.07.2025
Hans Alfter
Geschäftsführer aus RegistereintragMarcus Robichon
Prokuristgeb. 1976 · Bonn · bestellt am 15.03.2023
Matthias Trinberg
Prokuristgeb. 1981 · Rheinbach · bestellt am 16.09.2019
Stefan Königshoven
Prokuristgeb. 1977 · Grafschaft · bestellt am 18.07.2016
Was heißt „zeichnungsberechtigt“?
Die Person darf allein unterschreiben und das Unternehmen binden.
Wirksam nur mit einer zweiten berechtigten Person zusammen.
Weitreichende Vollmacht – als Gesamtprokura oder inhaltlich begrenzt eintragbar.
„Befreit“ = darf auch Geschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen.