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L & H Immobilien GmbH
Zeichnungsberechtigte ↓
aktiv im Register GmbH

L & H Immobilien GmbH

Tiergartenstraße 42, 47800 Krefeld · Amtsgericht Krefeld · HRB 21568

Stand der Registerdaten
13.02.2026

Allgemeine Vertretungsregelung

Jeder Geschäftsführer vertritt einzeln. Geschäftsführern kann Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB erteilt werden.

Wörtlich aus der aktuellsten Registereintragung übernommen (Stand 13.02.2026).

Was gilt konkret?

Nach der allgemeinen Vertretungsregelung vertreten die 3 eingetragenen Geschäftsführer die Gesellschaft gemeinsam (zwei Geschäftsführer zusammen oder ein Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen); eine abweichende Einzelbefugnis ist nicht eingetragen.

Zusammenfassung auf Basis der Registerangaben. Eine ausführlichere Erläuterung wird erstellt …

Zeichnungsberechtigte Personen

3 aktuell im Register eingetragene Vertreter · Stand 13.02.2026

Geschäftsführung gesetzliche Vertreter · 3
LL

Leon Linden

Geschäftsführer

geb. 1999 · Krefeld · bestellt am 12.02.2026

Befreit von § 181 BGB
PL

Philipp Linden

Geschäftsführer

geb. 1998 · Frankfurt am Main · bestellt am 12.02.2026

Befreit von § 181 BGB
JH

Jonas Holtmanns

Geschäftsführer

geb. 1996 · Krefeld · bestellt am 12.02.2026

Befreit von § 181 BGB

Was heißt „zeichnungsberechtigt“?

Einzelvertretung

Die Person darf allein unterschreiben und das Unternehmen binden.

Gesamtvertretung

Wirksam nur mit einer zweiten berechtigten Person zusammen.

Prokura

Weitreichende Vollmacht – als Gesamtprokura oder inhaltlich begrenzt eintragbar.

§ 181 BGB

„Befreit“ = darf auch Geschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen.

Rechtlicher Hinweis

Die auf zeichnungsberechtigt.de dargestellten Informationen beruhen auf Daten, die zum jeweils angegebenen Stand aus dem Handelsregister übernommen wurden. Sie dienen ausschließlich der allgemeinen Information und ersetzen keinen amtlichen Handelsregisterauszug. Trotz sorgfältiger Aufbereitung übernehmen wir keine Gewähr für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Angaben. Eine rechtsverbindliche Auskunft über die Vertretungsbefugnis erteilt ausschließlich das Handelsregister; maßgeblich ist stets dessen aktueller Inhalt.