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KVS Bau GmbH
Zeichnungsberechtigte ↓
aktiv im Register GmbH

KVS Bau GmbH

Winkhauser Straße 25 c, 58509 Lüdenscheid · Amtsgericht Iserlohn · HRB 11303

Stand der Registerdaten
05.06.2025

Allgemeine Vertretungsregelung

Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.

Wörtlich aus der aktuellsten Registereintragung übernommen (Stand 05.06.2025).

Was gilt konkret?

Cemil Karahan als einziger Geschäftsführer darf die KVS Bau GmbH allein vertreten und unterschreiben, da die allgemeine Vertretungsregelung vorsieht, dass ein einzelner Geschäftsführer die Gesellschaft allein vertritt. Die Befreiung von § 181 BGB bedeutet zusätzlich, dass er auch in Fällen unterschreiben darf, in denen er selbst betroffen ist – beispielsweise bei einem Darlehen an die GmbH, bei dem er persönlich der Kreditgeber ist. Diese individuelle Befugniserweiterung geht über die allgemeine Regel hinaus und erweitert seine Handlungsfähigkeit in Konfliktfällen.

KI-gestützte Zusammenfassung auf Basis der Registerangaben.

Zeichnungsberechtigte Personen

1 aktuell im Register eingetragene Vertreter · Stand 05.06.2025

Geschäftsführung gesetzliche Vertreter · 1
CK

Cemil Karahan

Geschäftsführer

geb. 1967 · Lüdenscheid · bestellt am 04.06.2025

Befreit von § 181 BGB

Was heißt „zeichnungsberechtigt“?

Einzelvertretung

Die Person darf allein unterschreiben und das Unternehmen binden.

Gesamtvertretung

Wirksam nur mit einer zweiten berechtigten Person zusammen.

Prokura

Weitreichende Vollmacht – als Gesamtprokura oder inhaltlich begrenzt eintragbar.

§ 181 BGB

„Befreit“ = darf auch Geschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen.

Rechtlicher Hinweis

Die auf zeichnungsberechtigt.de dargestellten Informationen beruhen auf Daten, die zum jeweils angegebenen Stand aus dem Handelsregister übernommen wurden. Sie dienen ausschließlich der allgemeinen Information und ersetzen keinen amtlichen Handelsregisterauszug. Trotz sorgfältiger Aufbereitung übernehmen wir keine Gewähr für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Angaben. Eine rechtsverbindliche Auskunft über die Vertretungsbefugnis erteilt ausschließlich das Handelsregister; maßgeblich ist stets dessen aktueller Inhalt.