zeichnungsberechtigt.de
Kreis Kleve Bauverwaltungs-GmbH
Zeichnungsberechtigte ↓
aktiv im Register GmbH

Kreis Kleve Bauverwaltungs-GmbH

Dr. Franken-Straße 1, 47551 Bedburg-Hau · Amtsgericht Kleve · HRB 1598

Stand der Registerdaten
01.12.2025

Allgemeine Vertretungsregelung

Die Gesellschaft hat einen Geschäftsführer oder mehrere Geschäftsführer. Ist ein Geschäftsführer bestellt, so hat er Alleinvertretungsrecht. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so hat jeder Alleinvertretungsrecht.

Wörtlich aus der aktuellsten Registereintragung übernommen (Stand 01.12.2025).

Was gilt konkret?

Alle 3 eingetragenen Geschäftsführer sind einzelvertretungsberechtigt: Jede/r darf die Gesellschaft allein rechtsverbindlich vertreten. Die allgemeine Regel zur gemeinsamen Vertretung tritt insoweit zurück, weil die individuelle Einzelbefugnis vorgeht.

Zusammenfassung auf Basis der Registerangaben. Eine ausführlichere Erläuterung wird erstellt …

Zeichnungsberechtigte Personen

3 aktuell im Register eingetragene Vertreter · Stand 01.12.2025

Geschäftsführung gesetzliche Vertreter · 3
SG

Stephan Giesen

Geschäftsführer

geb. 1973 · Uedem · bestellt am 12.10.2021

Einzelvertretungsbefugt
Bedeutet: Darf die Gesellschaft allein vertreten und rechtsverbindlich unterschreiben.
BK

Bettina Keysers

Geschäftsführer

geb. 1963 · Kleve · bestellt am 05.04.2019

Einzelvertretungsbefugt
Bedeutet: Darf die Gesellschaft allein vertreten und rechtsverbindlich unterschreiben.
XW

Xanten Wirtschaftsingenieur

Geschäftsführer aus Registereintrag
Einzelvertretungsbefugt
Im Handelsregister als Vertreter genannt. Keine eindeutige Personenzuordnung möglich (z. B. ohne Geburtsdatum eingetragen) – daher ohne Verknüpfung zu einem Personenprofil.

Was heißt „zeichnungsberechtigt“?

Einzelvertretung

Die Person darf allein unterschreiben und das Unternehmen binden.

Gesamtvertretung

Wirksam nur mit einer zweiten berechtigten Person zusammen.

Prokura

Weitreichende Vollmacht – als Gesamtprokura oder inhaltlich begrenzt eintragbar.

§ 181 BGB

„Befreit“ = darf auch Geschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen.

Rechtlicher Hinweis

Die auf zeichnungsberechtigt.de dargestellten Informationen beruhen auf Daten, die zum jeweils angegebenen Stand aus dem Handelsregister übernommen wurden. Sie dienen ausschließlich der allgemeinen Information und ersetzen keinen amtlichen Handelsregisterauszug. Trotz sorgfältiger Aufbereitung übernehmen wir keine Gewähr für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Angaben. Eine rechtsverbindliche Auskunft über die Vertretungsbefugnis erteilt ausschließlich das Handelsregister; maßgeblich ist stets dessen aktueller Inhalt.