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Korbion Vor dem Tor 3 GmbH
Zeichnungsberechtigte ↓
aktiv im Register GmbH

Korbion Vor dem Tor 3 GmbH

Im Industriepark 1, 55469 Simmern/Hunsrück · Amtsgericht Bad Kreuznach · HRB 24831

Stand der Registerdaten
27.08.2025

Allgemeine Vertretungsregelung

Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.

Wörtlich aus der aktuellsten Registereintragung übernommen (Stand 27.08.2025).

Was gilt konkret?

Jeder der drei Geschäftsführer (Jonas, Kevin und Luca Korbion) darf allein für die Gesellschaft unterschreiben und sie rechtsverbindlich vertreten, da alle drei eine individuelle Einzelvertretungsbefugnis haben. Die allgemeine Vertretungsregelung, die normalerweise zwei Geschäftsführer oder einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen erfordern würde, tritt hinter diese speziellen Eintragungen zurück. Die Befreiung von § 181 BGB bedeutet zusätzlich, dass jeder von ihnen auch in Fällen unterschreiben darf, in denen er selbst betroffen ist. Beispiel: Jonas Korbion kann einen Arbeitsvertrag für sich selbst unterzeichnen.

KI-gestützte Zusammenfassung auf Basis der Registerangaben.

Zeichnungsberechtigte Personen

3 aktuell im Register eingetragene Vertreter · Stand 27.08.2025

Geschäftsführung gesetzliche Vertreter · 3
JK

Jonas Korbion

Geschäftsführer

geb. 1995 · Simmern/Hunsrück · bestellt am 26.08.2025

Einzelvertretungsbefugt Befreit von § 181 BGB
Bedeutet: Darf die Gesellschaft allein vertreten und rechtsverbindlich unterschreiben. Zusätzlich befreit von § 181 BGB (Geschäfte mit sich selbst zulässig).
KK

Kevin Korbion

Geschäftsführer aus Registereintrag
Einzelvertretungsbefugt Befreit von § 181 BGB
Im Handelsregister als Vertreter genannt. Keine eindeutige Personenzuordnung möglich (z. B. ohne Geburtsdatum eingetragen) – daher ohne Verknüpfung zu einem Personenprofil.
LK

Luca Korbion

Geschäftsführer aus Registereintrag
Einzelvertretungsbefugt Befreit von § 181 BGB
Im Handelsregister als Vertreter genannt. Keine eindeutige Personenzuordnung möglich (z. B. ohne Geburtsdatum eingetragen) – daher ohne Verknüpfung zu einem Personenprofil.

Was heißt „zeichnungsberechtigt“?

Einzelvertretung

Die Person darf allein unterschreiben und das Unternehmen binden.

Gesamtvertretung

Wirksam nur mit einer zweiten berechtigten Person zusammen.

Prokura

Weitreichende Vollmacht – als Gesamtprokura oder inhaltlich begrenzt eintragbar.

§ 181 BGB

„Befreit“ = darf auch Geschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen.

Rechtlicher Hinweis

Die auf zeichnungsberechtigt.de dargestellten Informationen beruhen auf Daten, die zum jeweils angegebenen Stand aus dem Handelsregister übernommen wurden. Sie dienen ausschließlich der allgemeinen Information und ersetzen keinen amtlichen Handelsregisterauszug. Trotz sorgfältiger Aufbereitung übernehmen wir keine Gewähr für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Angaben. Eine rechtsverbindliche Auskunft über die Vertretungsbefugnis erteilt ausschließlich das Handelsregister; maßgeblich ist stets dessen aktueller Inhalt.