Stefan Becher
Geschäftsführergeb. 1988 · Wetter · bestellt am 13.07.2026
Im Ostfeld 10, 58239 Schwerte · Amtsgericht Hagen · HRB 13970
Wörtlich aus der aktuellsten Registereintragung übernommen (Stand 14.07.2026).
Stefan Becher als einziger Geschäftsführer darf die Gesellschaft allein vertreten und rechtsverbindlich unterschreiben. Die allgemeine Vertretungsregelung besagt, dass bei nur einem bestellten Geschäftsführer dieser die Gesellschaft allein vertritt – diese Regel greift hier ohne Einschränkungen, da keine individuellen Einzelvertretungsbefugnisse eingetragen sind. Beispiel: Stefan Becher kann einen Liefervertrag oder eine Rechnung ohne weitere Unterschrift unterzeichnen.
KI-gestützte Zusammenfassung auf Basis der Registerangaben.
1 aktuell im Register eingetragene Vertreter · Stand 14.07.2026
geb. 1988 · Wetter · bestellt am 13.07.2026
Die Person darf allein unterschreiben und das Unternehmen binden.
Wirksam nur mit einer zweiten berechtigten Person zusammen.
Weitreichende Vollmacht – als Gesamtprokura oder inhaltlich begrenzt eintragbar.
„Befreit“ = darf auch Geschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen.
Die auf zeichnungsberechtigt.de dargestellten Informationen beruhen auf Daten, die zum jeweils angegebenen Stand aus dem Handelsregister übernommen wurden. Sie dienen ausschließlich der allgemeinen Information und ersetzen keinen amtlichen Handelsregisterauszug. Trotz sorgfältiger Aufbereitung übernehmen wir keine Gewähr für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Angaben. Eine rechtsverbindliche Auskunft über die Vertretungsbefugnis erteilt ausschließlich das Handelsregister; maßgeblich ist stets dessen aktueller Inhalt.