Allgemeine Vertretungsregelung
Wörtlich aus der aktuellsten Registereintragung übernommen (Stand 21.11.2025).
Was gilt konkret?
4 von 5 Geschäftsführern sind ausdrücklich einzelvertretungsberechtigt und dürfen allein unterschreiben. Für die übrigen gilt die allgemeine Vertretungsregelung (gemeinsame Vertretung, z. B. zwei Geschäftsführer zusammen oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen).
Zusammenfassung auf Basis der Registerangaben. Eine ausführlichere Erläuterung wird erstellt …
Zeichnungsberechtigte Personen
7 aktuell im Register eingetragene Vertreter · Stand 21.11.2025
Ulrich Günzel
Geschäftsführer aus RegistereintragFranz Diekmann
Geschäftsführer aus RegistereintragHeinz Wesseler
Geschäftsführer aus RegistereintragMatthias Bitter genannt Bockholt
Geschäftsführer aus RegistereintragPhilipp Herzog
Prokuristgeb. 1986 · Damme · bestellt am 26.06.2025
Franz Michael Diekmann
Prokuristgeb. 1963 · Melle · bestellt am 23.08.2022
Was heißt „zeichnungsberechtigt“?
Die Person darf allein unterschreiben und das Unternehmen binden.
Wirksam nur mit einer zweiten berechtigten Person zusammen.
Weitreichende Vollmacht – als Gesamtprokura oder inhaltlich begrenzt eintragbar.
„Befreit“ = darf auch Geschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen.