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Karls Tourismus GmbH
Zeichnungsberechtigte ↓
aktiv im Register GmbH

Karls Tourismus GmbH

Purkshof 2, 18182 Rövershagen · Amtsgericht Rostock · HRB 10100

Stand der Registerdaten
20.07.2026

Allgemeine Vertretungsregelung

Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch die Geschäftführer gemeinsam vertreten.

Wörtlich aus der aktuellsten Registereintragung übernommen (Stand 20.07.2026).

Was gilt konkret?

Nach der allgemeinen Vertretungsregelung vertreten der eingetragene Geschäftsführer die Gesellschaft gemeinsam (zwei Geschäftsführer zusammen oder ein Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen); eine abweichende Einzelbefugnis ist nicht eingetragen.

Zusammenfassung auf Basis der Registerangaben. Eine ausführlichere Erläuterung wird erstellt …

Zeichnungsberechtigte Personen

13 aktuell im Register eingetragene Vertreter · Stand 20.07.2026

Geschäftsführung gesetzliche Vertreter · 1
RD

Robert Dahl

Geschäftsführer

geb. 1971 · Rövershagen · bestellt am 02.05.2006

Prokura rechtsgeschäftliche Vollmacht · 12
SS

Stephanie Schepp

Prokurist

geb. 1981 · Bützow · bestellt am 05.08.2025

Einzelprokura
Bedeutet: Prokura ist eine weitreichende Handlungsvollmacht. Genauer Umfang: siehe allgemeine Vertretungsregelung.
MM

Maximilian Mairinger

Prokurist

geb. 1987 · Rostock · bestellt am 04.04.2023

Einzelprokura
Bedeutet: Prokura ist eine weitreichende Handlungsvollmacht. Genauer Umfang: siehe allgemeine Vertretungsregelung.
DK

Dominik Peter Kraus

Prokurist

geb. 1983 · München · bestellt am 24.01.2023

Einzelprokura
Bedeutet: Prokura ist eine weitreichende Handlungsvollmacht. Genauer Umfang: siehe allgemeine Vertretungsregelung.
MF

Mathias Freiheit

Prokurist

geb. 1971 · Rostock · bestellt am 16.04.2019

Einzelprokura
Bedeutet: Prokura ist eine weitreichende Handlungsvollmacht. Genauer Umfang: siehe allgemeine Vertretungsregelung.
SD

Stephanie Ingrid Dahl

Prokurist

geb. 1972 · Bentwisch · bestellt am 15.09.2017

Einzelprokura
Bedeutet: Prokura ist eine weitreichende Handlungsvollmacht. Genauer Umfang: siehe allgemeine Vertretungsregelung.
RK

Robert Krohn

Prokurist

geb. 1981 · Rostock · bestellt am 19.12.2011

Einzelprokura
Bedeutet: Prokura ist eine weitreichende Handlungsvollmacht. Genauer Umfang: siehe allgemeine Vertretungsregelung.
SD

Stephanie Dahl

Prokurist aus Registereintrag
Einzelprokura
Im Handelsregister als Vertreter genannt. Keine eindeutige Personenzuordnung möglich (z. B. ohne Geburtsdatum eingetragen) – daher ohne Verknüpfung zu einem Personenprofil.
UD

Ulrike Dahl

Prokurist aus Registereintrag
Einzelprokura
Im Handelsregister als Vertreter genannt. Keine eindeutige Personenzuordnung möglich (z. B. ohne Geburtsdatum eingetragen) – daher ohne Verknüpfung zu einem Personenprofil.
MS

Matthias Schmidt

Prokurist aus Registereintrag
Einzelprokura
Im Handelsregister als Vertreter genannt. Keine eindeutige Personenzuordnung möglich (z. B. ohne Geburtsdatum eingetragen) – daher ohne Verknüpfung zu einem Personenprofil.
JV

Jörg Voigt

Prokurist aus Registereintrag
Einzelprokura
Im Handelsregister als Vertreter genannt. Keine eindeutige Personenzuordnung möglich (z. B. ohne Geburtsdatum eingetragen) – daher ohne Verknüpfung zu einem Personenprofil.
WL

Wolfgang Loll

Prokurist aus Registereintrag
Einzelprokura
Im Handelsregister als Vertreter genannt. Keine eindeutige Personenzuordnung möglich (z. B. ohne Geburtsdatum eingetragen) – daher ohne Verknüpfung zu einem Personenprofil.
DK

Dominik Kraus

Prokurist aus Registereintrag
Einzelprokura
Im Handelsregister als Vertreter genannt. Keine eindeutige Personenzuordnung möglich (z. B. ohne Geburtsdatum eingetragen) – daher ohne Verknüpfung zu einem Personenprofil.

Was heißt „zeichnungsberechtigt“?

Einzelvertretung

Die Person darf allein unterschreiben und das Unternehmen binden.

Gesamtvertretung

Wirksam nur mit einer zweiten berechtigten Person zusammen.

Prokura

Weitreichende Vollmacht – als Gesamtprokura oder inhaltlich begrenzt eintragbar.

§ 181 BGB

„Befreit“ = darf auch Geschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen.

Rechtlicher Hinweis

Die auf zeichnungsberechtigt.de dargestellten Informationen beruhen auf Daten, die zum jeweils angegebenen Stand aus dem Handelsregister übernommen wurden. Sie dienen ausschließlich der allgemeinen Information und ersetzen keinen amtlichen Handelsregisterauszug. Trotz sorgfältiger Aufbereitung übernehmen wir keine Gewähr für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Angaben. Eine rechtsverbindliche Auskunft über die Vertretungsbefugnis erteilt ausschließlich das Handelsregister; maßgeblich ist stets dessen aktueller Inhalt.