Karl Otto Müller
Geschäftsführergeb. 1963 · Rehborn · bestellt am 20.08.2025
Schmidtgasse 4, 55592 Rehborn · Amtsgericht Bad Kreuznach · HRB 24819
Wörtlich aus der aktuellsten Registereintragung übernommen (Stand 21.08.2025).
Karl Otto Müller und Karl Müller dürfen beide einzeln und allein für die Gesellschaft unterschreiben und sie rechtswirksam vertreten, da beiden eine individuelle Einzelvertretungsbefugnis eingetragen ist. Diese individuellen Befugnisse gehen der allgemeinen Vertretungsregelung vor und setzen sie außer Kraft, wonach normalerweise zwei Geschäftsführer zusammen unterschreiben müssten. Jeder der beiden kann daher beispielsweise eigenständig einen Vertrag im Namen der Gesellschaft unterzeichnen.
KI-gestützte Zusammenfassung auf Basis der Registerangaben.
2 aktuell im Register eingetragene Vertreter · Stand 21.08.2025
geb. 1963 · Rehborn · bestellt am 20.08.2025
Die Person darf allein unterschreiben und das Unternehmen binden.
Wirksam nur mit einer zweiten berechtigten Person zusammen.
Weitreichende Vollmacht – als Gesamtprokura oder inhaltlich begrenzt eintragbar.
„Befreit“ = darf auch Geschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen.
Die auf zeichnungsberechtigt.de dargestellten Informationen beruhen auf Daten, die zum jeweils angegebenen Stand aus dem Handelsregister übernommen wurden. Sie dienen ausschließlich der allgemeinen Information und ersetzen keinen amtlichen Handelsregisterauszug. Trotz sorgfältiger Aufbereitung übernehmen wir keine Gewähr für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Angaben. Eine rechtsverbindliche Auskunft über die Vertretungsbefugnis erteilt ausschließlich das Handelsregister; maßgeblich ist stets dessen aktueller Inhalt.