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KAF Falkenhahn Bau AG
Zeichnungsberechtigte ↓
aktiv im Register AG

KAF Falkenhahn Bau AG

Siegener Straße 39, 57223 Kreuztal · Amtsgericht Siegen · HRB 5623

Stand der Registerdaten
16.11.2025

Allgemeine Vertretungsregelung

Ist nur ein Vorstandsmitglied bestellt, so vertritt es die Gesellschaft allein. Sind mehrere Vorstandsmitglieder bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Vorstandsmitglieder oder durch ein Vorstandsmitglied gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.

Wörtlich aus der aktuellsten Registereintragung übernommen (Stand 16.11.2025).

Was gilt konkret?

Nach der allgemeinen Vertretungsregelung vertreten die 4 eingetragenen Geschäftsführer die Gesellschaft gemeinsam (zwei Geschäftsführer zusammen oder ein Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen); eine abweichende Einzelbefugnis ist nicht eingetragen.

Zusammenfassung auf Basis der Registerangaben. Eine ausführlichere Erläuterung wird erstellt …

Zeichnungsberechtigte Personen

5 aktuell im Register eingetragene Vertreter · Stand 16.11.2025

Vorstand gesetzliche Vertreter · 4
TB

Thomas Bender

Vorstand

geb. 1965 · Kreuztal · bestellt am 02.05.2019

Gesamtvertretung
Bedeutet: Vertritt die Gesellschaft nur gemeinsam mit einer weiteren berechtigten Person.
AF

Alexander Falkenhahn

Vorstand

geb. 1981 · Essen · bestellt am 02.05.2019

PB

Peter Bolk

Vorstand

geb. 1956 · Siegen · bestellt am 19.01.2010

DB

Dirk Bockheim

Vorstand

geb. 1964 · Netphen · bestellt am 05.08.2003

Gesamtvertretung Befreit von § 181 BGB
Bedeutet: Vertritt die Gesellschaft nur gemeinsam mit einer weiteren berechtigten Person.
Prokura rechtsgeschäftliche Vollmacht · 1
AH

Andreas Heck

Prokurist

geb. 1976 · Kreuztal · bestellt am 13.07.2016

Bedeutet: Prokura ist eine weitreichende Handlungsvollmacht. Genauer Umfang: siehe allgemeine Vertretungsregelung.

Was heißt „zeichnungsberechtigt“?

Einzelvertretung

Die Person darf allein unterschreiben und das Unternehmen binden.

Gesamtvertretung

Wirksam nur mit einer zweiten berechtigten Person zusammen.

Prokura

Weitreichende Vollmacht – als Gesamtprokura oder inhaltlich begrenzt eintragbar.

§ 181 BGB

„Befreit“ = darf auch Geschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen.

Rechtlicher Hinweis

Die auf zeichnungsberechtigt.de dargestellten Informationen beruhen auf Daten, die zum jeweils angegebenen Stand aus dem Handelsregister übernommen wurden. Sie dienen ausschließlich der allgemeinen Information und ersetzen keinen amtlichen Handelsregisterauszug. Trotz sorgfältiger Aufbereitung übernehmen wir keine Gewähr für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Angaben. Eine rechtsverbindliche Auskunft über die Vertretungsbefugnis erteilt ausschließlich das Handelsregister; maßgeblich ist stets dessen aktueller Inhalt.