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JoJoJo Backoffice UG (haftungsbeschränkt)
Zeichnungsberechtigte ↓
aktiv im Register UG (haftungsbeschränkt)

JoJoJo Backoffice UG (haftungsbeschränkt)

Am Wiesenrain 38, 58644 Iserlohn · Amtsgericht Iserlohn · HRB 11594

Stand der Registerdaten
18.03.2026

Allgemeine Vertretungsregelung

Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch die Geschäftsführer gemeinsam vertreten.

Wörtlich aus der aktuellsten Registereintragung übernommen (Stand 18.03.2026).

Was gilt konkret?

Bei der JoJoJo Backoffice UG sind zwei Geschäftsführer eingetragen, weshalb nach der allgemeinen Regel eigentlich Gesamtvertretung (Unterschrift beider) erforderlich wäre. Allerdings haben beide Geschäftsführer – Nang Tri Diep und Nang Diep – jeweils eine individuelle Eintragung der "Gesamtvertretung", die diese allgemeine Regel außer Kraft setzt. Das bedeutet: Jeder der beiden darf die Gesellschaft allein und eigenständig vertreten und unterschreiben, ohne den anderen einbeziehen zu müssen. Die individuellen Vollmachten gehen hier der allgemeinen Vertretungsregelung vor. Beispiel: Nang Tri Diep kann einen Vertrag allein unterschreiben, ohne Nang Diep.

KI-gestützte Zusammenfassung auf Basis der Registerangaben.

Zeichnungsberechtigte Personen

2 aktuell im Register eingetragene Vertreter · Stand 18.03.2026

Geschäftsführung gesetzliche Vertreter · 2
ND

Nang Tri Diep

Geschäftsführer

geb. 1975 · Iserlohn · bestellt am 17.03.2026

Gesamtvertretung Befreit von § 181 BGB
Bedeutet: Vertritt die Gesellschaft nur gemeinsam mit einer weiteren berechtigten Person.
ND

Nang Diep

Geschäftsführer aus Registereintrag
Gesamtvertretung Befreit von § 181 BGB
Im Handelsregister als Vertreter genannt. Keine eindeutige Personenzuordnung möglich (z. B. ohne Geburtsdatum eingetragen) – daher ohne Verknüpfung zu einem Personenprofil.

Was heißt „zeichnungsberechtigt“?

Einzelvertretung

Die Person darf allein unterschreiben und das Unternehmen binden.

Gesamtvertretung

Wirksam nur mit einer zweiten berechtigten Person zusammen.

Prokura

Weitreichende Vollmacht – als Gesamtprokura oder inhaltlich begrenzt eintragbar.

§ 181 BGB

„Befreit“ = darf auch Geschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen.

Rechtlicher Hinweis

Die auf zeichnungsberechtigt.de dargestellten Informationen beruhen auf Daten, die zum jeweils angegebenen Stand aus dem Handelsregister übernommen wurden. Sie dienen ausschließlich der allgemeinen Information und ersetzen keinen amtlichen Handelsregisterauszug. Trotz sorgfältiger Aufbereitung übernehmen wir keine Gewähr für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Angaben. Eine rechtsverbindliche Auskunft über die Vertretungsbefugnis erteilt ausschließlich das Handelsregister; maßgeblich ist stets dessen aktueller Inhalt.